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Hochschule & Bildung

Entwurf des Schulentwicklungsplans

Die Stadt Paderborn ist ein wichtiger Bildungsstandort für die Region und bietet traditionell ein breit gefächertes Schulangebot für Schülerinnen und Schüler aller Altersstufen. Dieses vielfältige und differenzierte Bildungsangebot gilt es künftig nicht nur zu erhalten, sondern auch bedarfsgerecht weiterzuentwickeln.

Die Stadt Paderborn hatte zuletzt im Jahr 2001 einen Schulentwicklungsplan für den Zeitraum 2001 bis 2010 aufgestellt. Inzwischen hat der Gesetzgeber die frühere Forderung nach einer periodischen Aufstellung eines Schulentwicklungsplans in eine generelle Verpflichtung zur anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung umgewandelt. Gerade in Zeiten des Wandels erscheint es auch wenig sinnvoll, einen feststehenden Plan mit dem Anspruch einer genauen und langfristigen Vorhersage künftiger Entwicklungen auf der Grundlage von Detailplänen und Prognosen aufzustellen. Konnten die Planer in der Vergangenheit von einem relativ stabilen Schulsystem mit wenigen Bewegungen ausgehen, stehen sie heute vor einer Vielzahl von Fragen zur weiteren Zukunft der Bildungslandschaft. Ungewiss ist der Fortbestand der Hauptschulen, die Etablierung neuer Schulformen, die Auswirkungen von G8 oder der Forderung nach inklusiver Bildung, um nur einige zu nennen.

Im neuen Schulgesetz wurde die Regelung aufgenommen, dass Schulentwicklungsplanung und Jugendhilfeplanung aufeinander abzustimmen sind. Die erste integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung stellt auf den folgenden Seiten wichtige Kooperationsthemen von Jugendhilfe und Schule in Paderborn vor. Auch wenn Schule und Jugendhilfe zunächst zwei getrennte Bereiche sind, verschränken sich diese beiden Planungsbereiche immer mehr.

Die Landesregierung in NRW trägt dem auch in der Gesetzgebung Rechnung. Nach § 5 Abs. 2 Schulgesetz sollen Schulen in gemeinsamer Verantwortung u.a. mit den Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe zusammenarbeiten. Dies greift die im Jugendfördergesetz NRW verankerte Verpflichtung der Träger der öffentlichen Jugendhilfe und der freien Träger zur Zusammenarbeit mit den Schulen auf.

Neue Anforderungen rechtlicher, politischer oder auch gesellschaftlicher Art fordern eine dynamischere Schulentwicklungsplanung, die sich laufend auf neue Gegebenheiten einstellt und die bestehende Schullandschaft immer wieder auf den Prüfstand stellt. Im Zuge aktueller Reformbestrebungen rückt immer mehr der ganzheitliche Auftrag der Schulen in den Vordergrund. Im Hinblick auf die zentrale Aufgabe von Schule, junge Menschen zur eigenverantwortlichen und erfolgreichen Lebensgestaltung zu befähigen, sind fachübergreifende (Schlüssel)qualifikationen, wie z.B. Sozialkompetenz, Verantwortungsbereitschaft, Kritikfähigkeit oder Lern- und Medienkompetenz von besonderer Bedeutung. Hier gilt es, Handlungsfelder für Kinder und Jugendliche eng zu verzahnen bzw. zusammenzuführen. Dies betrifft vor allem den Schulbereich und die Jugendhilfe, aber natürlich auch die Bereiche Sport, Kultur und Gesundheit.

Der vorliegende Entwurf ist daher nicht als feststehendes Gebilde zu verstehen. Er soll die aktuelle und künftige integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungs-planung in Paderborn darstellen und Lösungsansätze beschreiben. Er soll aber auch zu Diskussionen und Fragen anregen und damit Grundlage und Impuls für weitere Kommunikationsprozesse sein. Die im Planungsbericht genannten Herausforderungen, Entwicklungsperspektiven und Planungsideen sollen diskutiert, ergänzt und konkretisiert werden. Neue Ideen und Entscheidungen sollen jederzeit in den Schulentwicklungsplan eingearbeitet werden können.

Inhalt und Aufbau des vorliegenden Schulentwicklungsplans orientieren sich am "Ratgeber Schulentwicklungsplanung" von Dr. Ernst Rösner.