Reisebedingungen des Verkehrsvereins Paderborn e.V.
Sehr geehrter Reisegast!
Wir bitten Sie um aufmerksame Lektüre der nachfolgenden Reisebedingungen. Diese Reisebedingungen werden, soweit wirksam einbezogen, Bestandteil des Reisevertrages, den Sie mit dem Verkehrsverein Paderborn e.V. - nachstehend »VVP« abgekürzt - als Reiseveranstalter abschließen.
Diese Reisebedingungen gelten ausschließlich für die Pauschalangebote des VVP. Sie gelten nicht für die Vermittlung fremder Leistungen (wie z. B. Gästeführungen und Eintrittskarten) und nicht für Verträge über Beherbergungsleistungen bzw. deren Vermittlung.
Reisebedingungen des Verkehrsvereins Paderborn e.V.
1. Vertragsschluss
1.1. Der Gast kann sein Buchungsinteresse mündlich, telefonisch, schriftlich, per Fax, per E-Mail oder über das Internet bekunden. Diese Interessenbekundung stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot (Buchung/Reiseanmeldung) des Gastes an den VVP dar.
1.2. Vielmehr unterbreitet der VVP dem Gast auf der Grundlage seiner Angaben, aller Hinweise in der Reiseausschreibung und dieser Reisebedingungen schriftlich ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Reisevertrages.
1.3. Der Reisevertrag kommt zustande, wenn der Gast dieses Angebot durch Übersendung der hierzu vorgesehenen Annahmerklärung annimmt und diese dem VVP innerhalb der angegebenen Frist zugeht.
1.4. Der VVP übersendet nach Eingang der Annahmerklärung den Sicherungsschein nach § 651k BGB.
1.5. Der die Buchung vornehmende Gast haftet für die vertraglichen Verpflichtungen von Gästen, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
2. Leistungen, Leistungsänderungen
2.1 Die vom VVP geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der dieser zugrunde liegenden Ausschreibung des jeweiligen Pauschalangebots und nach Maßgabe sämtlicher, in der Buchungsgrundlage enthaltenen Hinweise und Erläuterungen.
2.2 Leistungsträger, insbesondere Unterkunftsbetriebe sowie Reisebüros sind vom VVP nicht bevollmächtigt Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung oder die Buchungsbestätigung hinausgehen oder im Widerspruch dazustehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern.
3. Anzahlung/Restzahlung
3.1 Mit Vertragsschluss (Zugang der Annahmeerklärung beim VVP) jedoch erst nach Eingang eines Sicherungsscheins nach § 651k BGB beim Gast ist, soweit dies im Angebot vermerkt ist, jedoch grundsätzlich bei Pauschalen, die Eintrittskarten enthalten, eine Anzahlung zu leisten, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Sie beträgt 10% des Reisepreises und zusätzlich den ausgewiesenen Betrag der Eintrittskarte.
3.2 Die Restzahlung ist, soweit feststeht, dass die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 7. dieser Bedingungen genannten Gründen abgesagt werden kann und der Sicherungsschein übergeben wurde, 3 Wochen vor Reisebeginn zahlungsfällig, falls im Einzelfall kein anderer Zahlungstermin vereinbart ist. Bei Buchungen kürzer als 3 Wochen vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig.
3.3 Die Verpflichtung zur Übergabe eines Sicherungsscheines entfällt, wenn
a) die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis € 75,- pro Person nicht übersteigt
b) abweichend von Ziffer 3.1 und 3.2, wenn die vereinbarten Reiseleistungen keine Beförderungen von oder zum Reiseort (Paderborn) beinhalten und vereinbart ist, dass der gesamte Reisepreis erst am Reise-/Aufenthaltsende an den VVP oder den Unterkunftsbetrieb zu bezahlen ist.
3.4 Ist der VVP zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage und leistet der Reisegast Anzahlung oder Restzahlung nicht oder nicht vollständig zu den vereinbarten Fälligkeiten, ohne dass ein vertragliches oder gesetzliches Zurückbehaltungsrecht des Gastes besteht, so ist der VVP berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und den Reisegast mit Rücktrittskosten gemäß Ziff. 4 dieser Bedingungen zu belasten.
4. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung
4.1 Der Reisende kann bis Reisebeginn jederzeit von der Reise zurücktreten. Es wird dringend empfohlen, den Rücktritt zur Vermeidung von Missverständnissen schriftlich zu erklären. Stichtag ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim VVP.
4.2 In jedem Fall des Rücktritts durch den Reiseteilnehmer steht dem VVP Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und die Aufwendungen des VVP wie folgt zu, wobei gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung von Reiseleistungen berücksichtigt sind.
4.3 Die VVP kann folgende Pauschalen berechnen:
a) bis zum 31. Tag vor Reisebeginn 10 % des Reisepreises
b) vom 30. bis zum 21. Tag vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises
c) vom 20. bis zum 12. Tag vor Reisebeginn 40 % des Reisepreises
d) vom 11. bis zum 03. Tag vor Reisebeginn 60% des Reisepreises
e) ab dem 3. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtanreise 90 % des Reisepreises
4.4 Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung wird dringend empfohlen.
4.5 Dem Reisegast bleibt es vorbehalten, dem VVP nachzuweisen, dass ihm keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind, als die vorstehend festgelegten Pauschalen. In diesem Fall ist der Reisegast nur zur Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet.
4.6 Dem VVP bleibt es vorbehalten, abweichend von den vorstehenden Pauschalen im Einzelfall eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, wobei diese dem Reisegast konkret zu beziffern und zu belegen ist.
4.7 Werden auf Wunsch des Kunden nach Vertragsschluss Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, der Unterkunft, der Verpflegungsart oder sonstiger Leistungen (Umbuchungen) vorgenommen, so kann der VVP, ohne dass ein Rechtsanspruch des Reisegastes auf die Vornahme der Umbuchung besteht und nur, soweit dies überhaupt möglich ist, bis zum 31. Tag vor Reisebeginn ein Umbuchungsentgelt von € 26,- erheben. Spätere Umbuchungen sind nur mit Rücktritt vom Reisevertrag und Neubuchung entsprechend den vorstehenden Rücktrittsbedingungen möglich. Dies gilt nicht für Umbuchungswünsche, die nur geringfügige Kosten verursachen.
4.8 Für Rücktritt und Umbuchung gilt, dass bei gebuchten Eintrittskarten Kosten die durch die Rückgabe oder die Änderung entstehen neben dem Umbuchungsentgelt bzw. der Rücktritts Entschädigung gesondert zu bezahlen sind, soweit es dem VVP nicht gelingt, die Eintrittskarte anderweitig zu verwenden.
5. Obliegenheiten des Reisenden, Kündigung durch den Reisenden
5.1 Der Reisende ist verpflichtet, eventuell auftretende Mängel unverzüglich dem VVP anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisenden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt. Eine Mängelanzeige gegenüber dem Leistungsträger, insbesondere dem Unterkunftsbetrieb ist nicht ausreichend.
5.2 Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt oder ist dem Reisenden die Durchführung der infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, dem VVP erkennbaren Grund nicht zuzumuten, so kann der Reisende den Reisevertrag nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 651e BGB) kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der VVP, bzw. seine Beauftragten eine Ihnen vom Reisegast bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom VVP oder seinen Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisegastes gerechtfertigt wird.
5.3 Der Reisende hat Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistungen ausschließlich nach Reiseende innerhalb eines Monates nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum gegenüber dem VVP unter der nachfolgend angegebenen Anschrift geltend zu machen. Eine frist-wahrende Anmeldung kann nicht bei den Leistungsträgern, insbesondere nicht gegenüber dem Unterkunftsbetrieb erfolgen. Eine schriftliche Geltendmachung wird dringend empfohlen.
6. Haftung
6.1 Die vertragliche Haftung des VVP, für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt oder der VVP für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
6.2 Der VVP haftet nicht für Angaben und Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die nicht vertraglich vereinbarte Hauptleistungen sind und, für den Gast erkennbar und in der Reiseausschreibung oder der Buchungsbestätigung als Fremdleistung bezeichnet, nicht Bestandteil des Pauschalangebots des VVP sind und die bei der Buchung des Pauschalangebots oder während des Aufenthalts als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Ausflüge usw.)
7. Rücktritt des VVP
7.1 Der VVP kann, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird, beim Nichterreichen einer ausgeschrieben oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, bis 3 Wochen vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten.
7.2 Der VVP ist verpflichtet, den Gast unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten.
7.3 Ergibt sich schon vor Ablauf der in Ziffer 7.1 bezeichneten Frist, dass die Reise nicht durchgeführt wird, so ist der VVP verpflichtet, den Rücktritt unverzüglich zu erklären.
7.4 Im Falle des Rücktritts erhält der Gast den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom VVP zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Reisenden auf anteilige Rückerstattung. Der VVP bezahlt an den Reisegast jedoch ersparte Aufwendungen zurück, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an den VVP zurückerstattet worden sind.
9. Verjährung
Ansprüche des Reiseteilnehmers gegenüber der VVP, gleich aus welchem Rechtsgrund - jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Reisenden aus unerlaubter Handlung - verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum. Schweben zwischen dem Reisenden und dem VVP Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Reiseteilnehmer oder der VVP die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
10. Gerichtsstand
10.1 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Reisegast und dem VVP findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
10.2 Soweit bei Klagen des Reisegastes gegen den VVP im Ausland für die Haftung des VVP dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
10.3 Der Reisegast kann den VVP nur an dessen Sitz verklagen.
10.4 Für Klagen des VVP gegen den Reisegast ist der Wohnsitz des Reisegastes maßgebend. Für Klagen gegen den Reisegast, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des VVP vereinbart.
10.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Reisegast Kunden und dem VVP anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder
b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Reisegast angehört, für den Kunden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
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© Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt; RA Noll Stuttgart, 2004-2009
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Reiseveranstalter ist:
Verkehrsverein Paderborn e.V.
1. Vorsitzender: Dietrich Honervogt
Marienplatz 2a, D-33098 Paderborn
Telefon +49/5251/88 29 80
Telefax +49/5251/88 29 90
E-Mail: tourist-info@paderborn.de
Internet: www.paderborn.de
Vereinsregister Nr.: 468 beim Amtsgericht Paderborn
St.-Nr. 339/5778/0091
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