Planen, Bauen und Wohnen
Klagen gegen Bebauungsplan zurückgenommen
18.12.2008
Die Klage gegen den Stadion-Bebauungsplan Nr. SN 260 "Almeaue-Hoppenhof" ist seitens der Kläger zurückgenommen worden. Das ist das Ergebnis eines Erörterungstermins beim Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster am Donnerstagvormittag. Wie die Stadt Paderborn weiter mitteilt, ist damit das so genannte Normenkontrollverfahren, in dem die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes geprüft wird, eingestellt worden und der Bebauungsplan hat Rechtskraft.
"Das ist eine gute Nachricht für alle, die hinter dem Stadion standen und stehen. Wir haben ein weiteres wichtiges Etappenziel erreicht", kommentiert Bürgermeister Heinz Paus diese Klagerücknahme.
Der B-Plan war am 16. Juni 2007 in Kraft getreten. Er schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Weiterbau und die Fertigstellung des Stadions. Auf der Basis des als Satzung rechtsverbindlichen Bebauungsplanes, den das Stadtplanungsamt erarbeitet hat, stellte die Paderborner Stadion Gesellschaft (PSG) einen neuen Bauantrag für das Stadion.
Dieser Bebauungsplan für das Stadion war der Extrakt aus hunderten von Gesprächen, Fachrunden, eingeholten Gutachten, von Erörterungen in parlamentarischen Gremien, der Eingaben von Trägern öffentlicher Belange und der Bürgerinnen und Bürger. Da hier ein umfangreicher öffentlicher Abwägungsprozess stattgefunden hatte und die Kritikpunke des OVG zum alten B-Plan berücksichtigt wurden, sah die Stadt dieser Klage gelassen entgegen. Die Klage war von einem angrenzenden Landwirt erhoben worden, der in den Ausbauplanungen im Umfeld des Stadions für sich Probleme sah.
Am 23. Oktober hat der Rat den Bebauungsplan 260A beschlossen, durch den die Erschließung des gesamten Gewerbegebietes und damit auch des Stadions optimiert werden soll.
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