Bauen und Wohnen
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OVG Münster bestätigt Position der Stadt

17.06.2011

"Jetzt ist das letzte offene Verfahren abgeschlossen, alle Beteiligten haben umfassende Rechtssicherheit." Mit diesen Worten kommentierte Bürgermeister Heinz Paus die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster (OVG) vom 17. Juni zur Normenkontrollklage eines Anliegers, die sich gegen den Bebauungsplan "Stadionallee" gerichtet hat.

Das OVG hat die Klage abgewiesen. Das Normenkontrollverfahren ist damit beendet, der Bebauungsplan hat Rechtskraft. Auch in diesem letzten Verfahren hat das Gericht die Position der Stadt in vollem Umfang bestätigt. Heinz Paus: "Unser Stadionkonzept ist erneut als funktionierend und tragfähig bestätigt worden. Diese Entscheidung gibt uns Gestaltungsmöglichkeiten zur Weiterentwicklung des Standortes, auch für die weitere Erschließung des Gewerbegebiets Hoppenhof."

Bereits am 18. März hatte das OVG die Anträge benachbarter Kläger auf Zulassung der Berufung im Hauptsacheverfahren gegen die Baugenehmigung des Stadions abgelehnt. Im September 2009 hatte das Verwaltungsgericht Minden die Klagen von drei Anwohnern gegen das Stadion zurückgewiesen. Im Februar 2009 hatte das Oberverwaltungsgericht Münster Beschwerden der drei Stadion-Kläger im Eilverfahren zurückgewiesen. Zuvor waren bereits im Oktober 2008 die Stadion-Kläger im Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Minden gescheitert.