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Städtische Kindertageseinrichtungen

Städtische Kindertageseinrichtungen

Gegen Kinderlärm in Kitas und auf Spielplätzen kann künftig nicht mehr wie bisher vor Gericht geklagt werden. Der Bundestag beschloss am Donnerstag, 26.05.2011 einstimmig eine Reform des Immissionsschutzgesetzes, wonach Kinderlärm künftig nicht mehr als "schädliche Umwelteinwirkung" behandelt wird.

Die Neuregelung sei ein "Signal für eine kinderfreundliche Gesellschaft", sagte Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) in der Parlamentsdebatte. "Es gibt keine geräuschfreien Kinder", betonte der Minister. "Wir wollen Kinder so, wie sie sind."

Bislang wurde Kinderlärm gesetzlich so behandelt wie Lärm von Industrieanlagen, weshalb in der Vergangenheit immer wieder erfolgreich gegen Kitas und Spielplätze geklagt worden war. Dies wird durch das Gesetz geändert.

Durch eine noch für diese Legislaturperiode geplante Novelle des Bauplanungsrechts soll zudem gewährleistet werden, dass Kitas künftig auch in Wohngebieten problemlos gebaut werden können.