Integrationsrat

Seit der Wahl am 07.02.2010 gibt es in Paderborn einen Integrationsrat. (Zuvor wurde das Gremium als Ausländerbeirat und ab 01.03.2006 unter dem Namen Migrationsbeirat geführt.)
Neu ist, dass nun neben den gewählten Vertreter/innen (14) auch Ratsmitglieder mit Stimmrecht (7) sitzen.
Auch in der Vergangenheit wurden in vielen nordrhein-westfälischen Städten und Gemeinden Ausländerbeiräte in Form von freiwilligen Ausschüssen eingerichtet (in Paderborn seit 1986), mit der Reform der Gemeindeordnung hat ihre Aufgabe jedoch erstmals eine kommunalverfassungsrechtliche Grundlage erhalten.
Nach der aktuellen Fassung ist die Bildung von Integrationsräten in Gemeinden ab 5.000 ausländischen Einwohnern Pflicht. Leben mindestens 2.000 ausländische Einwohner in der Gemeinde, muss ein Integrationsrat gebildet werden, wenn mindestens 200 der Wahlberechtigten dies beantragen. In den übrigen Gemeinden kann ein Integrationsrat gebildet werden (§ 27 Abs. 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen - GO NRW -).
Der Integrationsrat kann sich mit allen Angelegenheiten der Gemeinde beschäftigen. Eine zentrale Aufgabe ist es, andere politische Gremien der Gemeinde (Rat, Ausschüsse, Bezirksvertretungen) zu beraten und Stellungnahmen abzugeben. Darüber hinaus kann er Anträge an die vorgenannten Gremien richten. Dabei ist dem Vorsitzenden bzw. einem benannten Mitglied des Integrationsrates die Möglichkeit eingeräumt, mit Rederecht an den Beratungen dieser vom Integrationsrat eingereichten Angelegenheit teilzunehmen.
Eine abschließende Entscheidungskompetenz besitzt der Integrationsrat hierbei nicht.
Aktiv wahlberechtigt sind nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung alle Ausländer/innen, die am Wahltag
- mindestens 16 Jahre alt sind,
- sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und
- seit mindestens 16 Tagen in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben.
Wahlberechtigt sind auch Deutsche, wenn sie ihre deutsche Staatsangehörigkeit höchstens 5 Jahre vor dem Tag der Wahl erworben haben.
Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind
- Mitglieder diplomatischer Missionen
- Wahlkonsularbeamte
- Asylbewerber im laufenden Verfahren.
Zum Mitglied des Integrationsrates kann dagegen auch jeder Einwohner der Gemeinde mit deutscher Staatsangehörigkeit gewählt werden (§ 27 Abs. 5 GO NW).
Der Integrationsrat der Stadt Paderborn
Der Integrationsrat (damals Ausländerbeirat) der Stadt Paderborn wurde erstmalig im Jahr 1995 nach den allgemeinen Wahlrechtsgrundsätzen gewählt. Die letzte Neuwahl erfolgte am 7. Februar 2010. Als Wahlvorschläge wurden 6 Gruppen von Wahlberechtigten (Listenwahlvorschläge) und 2 Einzelbewerber eingereicht.
Der Integrationsrat der Stadt Paderborn besteht aus 14 gewählten Mitgliedern. Hinzu kommen 7 stimmberechtigte Ratsmitglieder, die vom Rat der Stadt Paderborn entsendet werden. Die aufgrund der abgegebenen gültigen Stimmen gewählten Mitglieder finden Sie auf dieser Seite. Änderungen sind möglich im Nachrückverfahren durch Verzicht oder Fortzug einzelner Kandidaten.
Die Geschäftsführung des Integrationsrates obliegt dem Sozialamt der Stadt Paderborn. Hierunter fällt u.a. die Vor- und Nachbereitung der Sitzungen des Integrationsrates sowie die Umsetzung der von diesen Gremium getroffenen Beschlüsse. Daneben arbeitet der Integrationsrat eng mit dem Integrationsbüro im städtischen Sozialamt zusammen.
Seit 1995 ist der Integrationsrat der Stadt Paderborn Mitglied im Landesintegrationsrat Nordrhein-Westfalen (vormals Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Migrantenvertretungen Nordrhein-Westfalen (LAGA NRW)). Beim Landesintegrationsrat NRW handelt es sich um einen Zusammenschluss der Integrationsräte nordrhein-westfälischer Städte und Gemeinden. Aufgabe und Zweck liegen in der Koordination, insbesondere im Erfahrungs- und Informationsaustausch unter den Integrationsräten, sowie in der Stärkung der Arbeit der örtlichen Integrationsräte durch Zusammenarbeit mit den auf dem Gebiet der Ausländer-/Migrantenarbeit tätigen Vereinen, Verbänden, etc..
Ihr gehören zurzeit 98 Integrationsräte nordrhein-westfälischer Kommunen an und repräsentiert damit rund 97% der kommunalen Migrantenvertretungen (Stand November 2010).
Der Integrationsrat hat sich in seiner bisherigen Wahlzeit mit einer Vielzahl von Themen beschäftigt. Besonders erwähnt sei hier das »Internationale Fest der Begegnung«, das vom Kulturamt der Stadt Paderborn in Zusammenarbeit mit dem Integrationsrat und dem Deutsch-Ausländischen Freundschaftskomitee und der Schlosspark und Lippeseegesellschaft jedes Jahr im Sommer in Schloß Neuhaus durchgeführt wird und eine Begegnung der verschiedenen Kulturen ermöglicht.
