Kopfzeile Integration
Integration in der Stadt Paderborn

Wahlen zum Integrationsrat am 07.02.2010

Der Rat der Stadt Paderborn hat in seiner Sitzung am 12.11.2009 den Wahltag für die Wahl zum Integrationsrat der Stadt Paderborn festgesetzt.

Die Wahl findet am Sonntag, 7. Februar 2010, statt.

Wahlberechtigt sind alle Ausländerinnen und Ausländer, die am Wahltag
- 16 Jahre alt sind, 
- sich seit mindestens 1 Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und
- mindestens seit dem 16. Tage vor der Wahl in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben.

Wahlberechtigt sind auch Deutsche, wenn sie ihre deutsche Staatsangehörigkeit frühestens 5 Jahre vor dem Tag der Wahl erworben haben. (Stichtag: 06.02.2005)

Wahlberechtigte Deutsche müssen sich bis zum 12. Tag vor der Wahl beim Einwohner- und Standesamt in das Wählerverzeichnis eintragen lassen. Sie haben den Nachweis über ihre Wahlberechtigung zu führen. (Stichtag: 26.01.2010)

Nicht wahlberechtigt sind
- Mitglieder diplomatischer Missionen, ihre Familienmitglieder und ihre privaten Hausangestellten
- Wahlkonsularbeamte
- Asylbewerberinnen und Asylbewerber im laufenden Anerkennungsverfahren.


Wählbar sind alle Wahlberechtigten sowie alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Paderborn sofern sie das 18. Lebensjahr (am Wahltag 07.02.2010) vollendet haben und seit mindestens 3 Monaten in der Stadt Paderborn ihre Hauptwohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten.

Alle Wahlberechtigten erhalten spätestens bis zum 16.01.2010 eine schriftliche Wahlbenachrichtigung mit der Anschrift des zuständigen Wahllokals. Das Gebiet der Stadt Paderborn ist in 6 Wahlbezirke eingeteilt. Die Anschrift des Wahllokals ist auf der Vorderseite der Wahlbenachrichtigungskarte vermerkt.

Wahlberechtigte haben auch die Möglichkeit von der Briefwahl Gebrauch zu machen. Die hierfür benötigten Unterlagen erhalten sie im Einwohner- und Standesamt, Abt. Einwohneramt, Marienplatz 2 a, 33098 Paderborn. In der Zeit vom 11.01.2010 bis zum 05.02.2010 können dort die Briefwahlunterlagen während der Öffnungszeiten beantragt werden.

Um in den Integrationsrat gewählt werden zu können, muss ein Wahlvorschlag bis zum 21.12.2009, 18.00 Uhr, beim Wahlamt (Einwohner- und Standesamt, Abt. Einwohneramt) eingereicht werden. Die hierfür benötigten Vordrucke sind ab dem 16.11.2009 dort erhältlich. Wahlvorschläge können von Wählergruppen, Listen und Einzelpersonen eingereicht werden.

Sollten Sie als Verein, Organisation oder als Einzelbewerberin oder Einzelbewerber an einer Kandidatur für den Integrationsrat interessiert sein und weitere allgemeine Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an das

Einwohner- und Standesamt, Herr Zelder/Herr Wegener, Zimmer: 2.72/2.73, Telefon: 88-1554/88-1553, Marienplatz 2 a, 33098 Paderborn oder das

Integrationsbüro, Herr Heidebrecht, Zimmer: 1.18, Telefon: 88-1359, Am Abdinghof 11, 33098 Paderborn.

Dort können Sie Beratung und auch schriftliche Informationen (z.B. die Wahlordnung, Formulare) erhalten.

Wenn sich mindestens 12 Interessierte finden und im Integrationsbüro registrieren lassen, versucht das Integrationsbüro eine kostenfreie Kandidatenschulung mit diesen durchzuführen.