Jugendamt
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Jugendhilfe im Strafverfahren

- Beratung, Begleitung und Betreuung von straffällig gewordenen Jugendlichen und jungen Volljährigen (14 bis 21 Jahre), sowie ihres sozialen Umfeldes, vor und während des gesamten Strafverfahrens unter Geltendmachung der erzieherischen, sozialen und fürsorglichen Gesichtspunkte

- Unterstützung beteiligter Fachbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht) durch Beratung und sozialpädagogische Stellungnahmen. Vermeidung von Untersuchungshaft durch Angebote der Jugendhilfe. Vermittlung und Begleitung von Weisungen und Auflagen

- Vermittlung von Individual- und Gruppenpädagogische Maßnahmen zur Vermeidung von weiterem delinquenten Fehlverhalten und Stärkung der sozialen Handlungskompetenz unter Berücksichtigung des individuellen Hilfebedarfs

- Konzepte und Handlungen entwickeln, die geeignet sind, Gefährdungen von Kindern und Jugendlichen vorzubeugen und durch Information, Beratung und erzieherische Impulse positive Akzente für die soziale Integration in die Gesellschaft zu setzen. Hierbei die vorhandenen Ressourcen zu nutzen und ihre Lebens- und Handlungskompetenz zu stärken