Jugendamt
Jugendamt

Familienpflege

Familienpflege
Caritas-Verband Paderborn e.V.

Kilianstr. 28
33098 Paderborn

Tel.: 05251 12210
Fax: 05251 122122
www.caritas-pb.de

Ansprechpartnerin:
Marion Böwer

Info:

Familienhilfe ist angezeigt, wenn in einer Familie Mutter oder Vater ausfallen:

- bei einer Erkrankung des haushaltsführenden Elternteils
- bei einem Kur- oder Krankenhausaufenthalt
- bei Schwangerschaftskomplikationen
- in besonderen Notsituationen.

Rechtsgrundlage für die Finanzierung der Arbeit ist § 38 SGB V (Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes).

Die Familienpflegerin übernimmt in Absprache Aufgaben, die zur Aufrechterhaltung des Familienlebens notwendig sind.

- Sie betreut Kinder (Sicherstellung des Schul- undKindergartenbesuchs, Hausaufgabenbetreuung, Freizeitgestaltung u.a.)
- Sie pflegt und versorgt Kleinkinder
- Sie führt den Haushalt (Einkauf, Kochen und Wäschepflege).
- Sie übernimmt die Pflege erkrankter Familienmitglieder

In der Familienpflege arbeiten staatlich anerkannte Familienpflegerinnen und fachlich angeleitete Mitarbeiterinnen. Inhalt und Umfang des Einsatzes stimmt die Einsatzleitung mit Ihnen ab.

Je nach Anlass übernehmen folgende Kostenträger die Finanzierung:

- Krankenkasse
- Rentenversicherungsträger
- Sozial- oder Jugendamt
- Beihilfe-Stellen

Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen bei der Antragstellung.