Informationen zum erzieherischen Kinder- und Jugendschutz
Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz ist als Pflichtaufgabe in § 14 des achten Sozialgesetzbuches festgeschrieben und sichert die Rechte von Kindern und Jugendlichen auf Erziehung sowie eine gesunde körperliche und geistig-seelische Entwicklung.
Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz verfolgt dabei die Ziele
- junge Menschen zu befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zur Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen zu führen.
- Eltern und andere Erziehungsberechtigte zu befähigen, Kinder und Jugendliche besser vor gefährdenden Einflüssen zu schützen.
Der Leitgedanke »Prävention statt Intervention« steht dabei im Vordergrund des erzieherischen Handelns.
Themen und Inhalte, die im Rahmen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes behandelt werden, sowie Zielgruppen, an die sich die Angebote richten, sind:
| Themen und Inhalte | Zielgruppen |
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Zu den genannten Themen werden unterschiedliche Angebote und Leistungen im Rahmen der Präventionsarbeit vom Jugendamt vorgehalten. Die Angebote variieren in Art und Umfang und werden den Bedürfnissen der jeweiligen Zielgruppe oder auch Einzelpersonen angepasst. Einen Überblick über mögliche Angebote und Leistungen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes erhalten Sie hier:
- Auskunft und allgemeine Informationen zum Jugendschutz
- Beratung, Begleitung und Mitwirkung bei der Planung und Durchführung von Präventionsprojekten zu den genannten Themen in Kindergärten, Grundschulen und weiterführenden Schulen
- Aktionstage und Veranstaltungen zu Jugendschutzthemen
- Informationsveranstaltungen und Fortbildungen für Eltern, Erzieher,
Lehrer und Gruppenleiter - Bereitstellung von Materialien und Broschüren zu unterschiedlichen Präventionsthemen
- Öffentlichkeitsarbeit
- Mitwirkung an Arbeitskreisen
Der Jugendschutz ist allein durch staatliche Maßnahmen jedoch nicht zu bewältigen, vielmehr sind auch die Wirtschaft sowie alle mit der Erziehung junger Menschen betrauten Personen aufgefordert, sich aktiv am Kinder- und Jugendschutz zu beteiligen.
Jugendschutz AKTIV
Nur im Zusammenwirken aller genannten Kräfte können gesellschaftliche Bedingungen geschaffen werden, die dauerhaft eine positive Entwicklung von Kindern und Jugendlichen ermöglichen. Auch Sie können einen Beitrag zum Kinder- und Jugendschutz leisten, indem Sie Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes in Anspruch nehmen, auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen achten und auf Verstöße hinweisen*.
* Hinweise auf Verstöße nehmen die örtlichen Poliziedienststellen sowie Ordnungs- und Jugendämter entgegen.
»Mensch mach mit!«
Haben Sie noch Fragen zum Jugendschutz oder Interesse an einem Präventionsangebot in Ihrer Einrichtung?
Es berät und informiert Sie gern
Marco de Luca
Stadt Paderborn
Jugendamt
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
Am Abdinghof 11
33098 Paderborn
Telefon: 05251 88-1940
Fax: 05251 88-2051
E-Mail
Lesen Sie auch hier:
- Interessante Informationen und Materialien zum Kinder- und Jugendschutz
- Jugendschutz für Gewerbetreibende und Veranstalter
- Häufig gestellte Fragen zum Kinder- und Jugendschutz
- Internetlinks zu unterschiedlichen Kinder- und Jugendschutzthemen
Weitere Infos im WWW:
- Jugendschutzgesetz (JuSchG) - deut. -
- Jugendschutzgesetz (JuSchG) - engl. - Protection of Young persons Act
- Jugendschutzgesetz (JuSchG) - franz. - Loi sur la protection des mineurs
- Jugendschutzgesetz (JuSchG) - russ. -
- Jugendschutzgesetz (JuSchG) - span. - Ley de protección de Menores
- Jugendschutzgesetz (JuSchG) - türk. - tarihli Gençleri Koruma Yasasi
