Jugendamt
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Presseartikel Mai 2006

Pflegeerlaubnis vom Jugendamt für alle Tagesmütter und Tagesväter vorgeschrieben

Gesetzesänderung im Bereich der Kindertagespflege

Um die Qualität im Bereich der privaten Kinderbetreuung zu verbessern, hat der Gesetzgeber im letzten Jahr das Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz (kurz KICK) verabschiedet. Alle Personen, die "Kinder außerhalb ihrer Wohnung in anderen Räumen während des Tages mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreuen" benötigen nun eine Pflegeerlaubnis vom Jugendamt. Um diese Erlaubnis zu erhalten, muss die Tagesmutter/der Tagesvater grundlegende Kenntnisse im Bereich der Kinderpflege nachweisen. Darüber hinaus muss die Tagespflegeperson über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen.

Die Jugendämter der Stadt und des Kreises Paderborn bieten Beratung und Vermittlung im Bereich der Kindertagespflege an. Ziel ist es ein qualitativ hochwertiges Betreuungsangebot zur Verfügung zu stellen, damit Eltern Familie und Beruf besser miteinander vereinbaren können.

Qualifizierungskurse für Tagesmütter und Tagesväter bieten das Stadt- und Kreisjugendamt in Zusammenarbeit mit der Volkshochschule an.

Alle Personen, die wie oben beschrieben Kinder betreuen, oder eine Tagesmutter/einen Tagesvater suchen, sind aufgefordert sich mit dem zuständigen Jugendamt in Verbindung zu setzen.