Handlungspläne zum Kinderschutz für Kitas sowie Grundschulen & OGS

Die beiden Handlungspläne informieren zum Kinderschutz und geben anhand von Ablaufverfahren, gesetzlichen Grundlagen und praktischen Bausteinen Sicherheit im Umgang mit diesem sensiblen Thema in Kita, Grundschule und OGS.

Das Thema „Kindeswohl“ steht in beiden Handlungsplänen im Fokus, da dieses als gesamtgesellschaftliche Aufgabe verstanden wird. Seit dem Jahr 2000 haben alle Kinder das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung (Bundesgesetzbuch, § 1631, Abs. 2). Somit ist das Thema Kinderschutz, Kindeswohl sowie Kindeswohlgefährdung für alle Personen, die im beruflichen oder privaten Kontext mit Kindern zu tun haben, von enormer Bedeutung.

Das Ziel, allen Kindern ein gesundes Aufwachsen zu ermöglichen, beginnt mit der Geburt und überträgt sich auch auf die außerfamiliären Institutionen wie Kitas, Grundschulen, Offene Ganztagsschulen, Sportvereine, Musikschulen, weiterführende Schulen usw.

Mit folgenden und vielen anderen Fragen beschäftigt sich der Handlungsplan und wird Ihnen im Alltag Sicherheit und Unterstützung im Umgang mit dem Wohl des Kindes geben:

  • Was können Sie tun, wenn sich ein ungutes Bauchgefühl bei einem Kind einstellt und Sie Anzeichen für eine mögliche Kindeswohlgefährdung wahrnehmen?
  • Wie konkretisieren Sie Ihre Gedanken und Beobachtungen?
  • Mit wem können Sie sich beraten?
  • Welche Hilfen können den Eltern angeboten werden?
  • Wann melden Sie eine Kindeswohlgefährdung beim Jugendamt?

Die Handlungspläne zum Kinderschutz stellen ein großes Qualitätsmerkmal im Bereich des Kinderschutzes dar, da sie nahtlos, einheitlich und trägerübergreifend umgesetzt werden. 

Weitere Informationen zu den jeweiligen Handlungsplänen