Volkshochschule Paderborn
VHS Paderborn

Bildungsprämie

Bildungsprämie

Bildungsprämie - Zuschuss vom Staat nutzen!

Neues Förderprogramm der Bundesregierung zur Unterstützung der individuellen beruflichen Weiterbildung

Was ist die Bildungsprämie?
Die Bildungsprämie ist ein staatlicher Zuschuss zu Ihrer beruflichen Weiterbildung. Der Prämiengutschein ermöglicht die Ermäßigung der Kurs- oder Prüfungsgebühren um maximal 50%, höchstens jedoch um 500,00 Euro (gültig seit 01.01.2010 für einen Kurs pro Jahr). Mindestens die gleiche Summe müssen Sie selbst aufbringen. Die VHS Paderborn wurde aufgrund ihrer jahrelangen Beratungserfahrung als eine von 600 Beratungsstellen in Deutschland für dies Verfahren zugelassen.

Wer hat Anspruch?
Alle Erwerbstätigen, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 25.600 Euro (bzw. 51.200 Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt (seit 01.01.2010).

Wie beantragen Sie die Bildungsprämie?
Den Prämiengutschein gibt es in der VHS-Geschäftsstelle. Vereinbaren Sie bitte einen Gesprächstermin - unter Telefon 05251/ 88 1229. Die Mitarbeiter/ innen der VHS beantworten auch gerne alle Ihre Fragen zur Bildungsprämie.

Warum ist eine Beratung notwendig?

Während des eingehenden Beratungsgespräches wird Ihr Anspruch auf eine Bildungsprämie geprüft, das Weiterbildungsziel und die Anforderungen an Ihre Weiterbildung geklärt. Ihnen werden geeignete Anbieter für ihre Weiterbildung genannt.

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie Ihren Gutschein. Auf diesem sind das Weiterbildungsziel und die Weiterbildungsanbieter genannt.

Wie löse ich den Prämiengutschein ein?
Sie buchen bei einem der genannten Weiterbildungsanbieter einen Kurs oder eine Prüfung für das auf dem Gutschein angegebene Weiterbildungsziel. Der Weiterbildungsanbieter verrechnet bei Annahme des Prämiengutscheins max. 50% der Kurs- oder Prüfungsgebühren, höchstens jedoch 500,00 Euro, mit dem Prämiengutschein. Den restlichen Betrag zahlen Sie.

Bitte beachten Sie:
Prämiengutscheine können nur für Kurse eingesetzt werden, die vor dem Beratungsgespräch noch nicht gebucht waren.

Weitere Information finden Sie im Internet unter www.bildungspraemie.info

1. Erwerbstätigkeit

Prämiengutscheine können Erwerbstätige in Deutschland erhalten, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen unter 25.600 Euro (51.200 Euro bei gemeinsam Veranlagten) liegt (diese neuen Einkommensgrenzen gelten seitdem 01.01.2010).

Wer wird gefördert?

  • Angestellte
  • Selbstständige
  • geringfügig Beschäftigte
  • freigestellte Beschäftigte
  • Beschäftigte in Mutterschutz oder Elternzeit
  • Aufstocker (ergänzende ALG II-Leistungen zum Erwerbseinkommen)
  • Beschäftigte des Bundes und nachgeordneter Behörden (neu aufgenommen)
  • Berufsrückkehrerinnen

Wer wird nicht gefördert?

  • Frauen und Männer, die ALG I oder II erhalten
  • Frauen und Männer, die Anspruch nach dem AFBG
  • Interessent/ innen, die keine Selbsterklärung abgeben
  • Frauen und Männer ohne Arbeitserlaubnis in Deutschland
  • Rentner/-innen
  • Schüler, Auszubildende, Studierende

2. Maßnahmen

Für einen Prämiengutschein kommen grundsätzlich Maßnahmen in Frage, die

  • außerhalb des Betriebes stattfinden, dem Sie angehören,
  • Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln, die dem beruflichen Fortkommen dienen und über arbeitsplatzbezogene Anpassungsfortbildungen hinausgehen.

Was wird gefördert?

  • Kurse und Prüfungen, die der individuellen beruflichen Weiterbildung dienen

Individuelle berufliche Weiterbildung zielt auf das Fortkommen im ausgeübten Beruf, auf einen Berufswechsel oder den Erhalt bzw. Entwicklung der Beschäftigungsfähigkeit.

Was wird nicht gefördert?

Gutscheine werden nicht ausgestellt für:

  • betriebliche Anpassungsqualifizierungen und Trainings
  • Weiterbildung im Rahmen der allgemeinen Lebensführung
  • anderweitig staatlich geförderte oder förderfähige Weiterbildungen (wenn Sie z.B. bereits eine Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds erhalten oder Anspruch auf das "Meister-BAföG" haben)
  • Einzelunterricht, Informationsveranstaltungen, Fachtagungen, Kongresse oder Messen
  • Führerscheine
  • Kurse oder Prüfungen, die vor dem Beratungsgespräch gebucht wurden

(aktualisiert am 12.07.2011)