Volkshochschule Paderborn
VHS Paderborn

Bildungsscheck NRW

Bildungsscheck NRW
- Förderung sichern!

Finanzielle Weiterbildungsförderung mit dem Bildungsscheck NRW

Damit mehr Menschen Weiterbildung als Chance für die Zukunft begreifen, unterstützt Sie das Land NRW mit dem Bildungsscheck. Das Land NRW übernimmt bis zu 50 % Ihrer Weiterbildungskosten ( max. 500 Euro pro Bildungsscheck), den Rest der Kosten tragen Sie.

Wer hat Anspruch auf einen Bildungsscheck unter bestimmten Voraussetzungen?

Der betriebliche Bildungscheck (weitere Details s.u.):

  • Unternehmen bis zu 250 Mitarbeiter/-innen

Der individuelle Bildungsscheck (weitere Details s.u.):

  • Sozialversicherte Beschäftigte
  • Geringfügig Beschäftigte
  • Selbstständige in den ersten fünf Jahren nach der Gründung Ihres Unternehmens
  • Berufsrückkehrer/innen

Was wird gefördert?

Gefördert werden "... alle Fort- und Weiterbildungen, die Ihre Arbeitsmarktfähigkeit steigern und/oder erhalten." z.B. Angebote wie Sprach- und EDV- Kenntnisse, Schlüsselqualifikationen, Medienbildung oder Lern- und Arbeitstechniken.

Nicht gefördert werden:

  • Kurse, die der Erholung dienen
  • Einzelunterricht/-Training
  • Coaching oder arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen
  • Maschinenbedienungsschulungen
  • Weiterbildungen, die in Form von Einzelunterricht stattfinden
  • Informationsveranstaltungen, Fachtagungen, Kongresse, Messen
  • Weiterbildungen, die nicht mehr als sechs Unterrichtsstunden dauern

Individueller Bildungsscheck

Es können seit dem 31.05.2011 Beschäftigte aus Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten gefördert werden (ausgenommen bleiben Beschäftigte im öffentlichen Dienst).

Beschäftigte können jährlich einen Bildungsscheck im individuellen Zugang und zusätzlich einen Bildungsscheck im betrieblichen Zugang erhalten, wenn sie

  • seit mehr als 4 Jahren nicht mehr im erlernten Beruf arbeiten,
  • keine abgeschlossene Berufsausbildung haben,
  • befristet beschäftigt sind,
  • als Zeitarbeitsbeschäftigte arbeiten
  • älter als 50 sind
  • Berufsrückkehrende sind, die besondere Schulungen zum beruflichen Wiedereinstieg benötigen

Beschäftigte, die der o.g. Beschäftigtengruppe nicht angehören, erhalten nach wie vor einen Bildungsscheck, wenn sie im laufenden und vorangegangenen Jahr mit keiner beruflichen Weiterbildung begonnen haben. Sie können keinen weiteren Bildungsscheck im betrieblichen Zugang erhalten. Diese Regelung gilt auch für Existenzgründer (in den ersten fünf Jahren), unabhängig vom Alter, Berufsausbildung und ihrem erlernten Beruf.


Betrieblicher Bildungsscheck

1) Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten:

Gefördert werden Beschäftigte mit besonderen Kriterien, die

  • seit mehr als 4 Jahren nicht mehr im erlernten Beruf arbeiten,
  • keine abgeschlossene Berufsausbildung haben,
  • befristet beschäftigt sind,
  • als Zeitarbeitnehmer/-innen arbeiten oder
  • älter als 50 Jahre sind.

Diese Personen können jährlich einen Bildungsscheck erhalten.

Es gilt, dass zuerst ein Bildungsscheck an eine Person, die den o.g. Kriterien entspricht, ausgegeben werden muss, bevor eine Person ohne diese Kriterien einen Bildungsscheck erhalten kann. Insgesamt können bis zu 20 Bildungsschecks pro Jahr pro Betrieb ausgegeben werden.

2) Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten:

  • Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten können bis zu fünf Bildungsschecks für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten, die nicht der Gruppe mit o.g. besonderen Kriterien angehören und die im laufenden und im vorangegangenen Kalenderjahr an keiner beruflichen Weiterbildung teilgenommen haben.
  • Beschäftigte, die dem Personenkreis ohne den o.g. Kriterien angehören, können einen Bildungsscheck nur dann erhalten, wenn sie im laufenden und im vorangegangenen Jahr mit keiner beruflichen Weiterbildung begonnen haben.

Auszubildende können keine Bildungsschecks erhalten.
Der Bildungsscheck kann nur eingelöst werden, wenn die Weiterbildung noch nicht gebucht wurde. Wenn Sie bereits zur Weiterbildung angemeldet sind, kann kein Bildungsscheck für diese Weiterbildung ausgestellt werden.

Wie beantragen Sie den Bildungsscheck?

• Sie vereinbaren einen Beratungstermin mit uns. Gemeinsam ermitteln wir Ihren Bedarf und suchen geeignete Angebote von verschiedenen Anbietern heraus. Danach bekommen Sie Ihren Bildungsscheck. Mit diesem Bildungsscheck können Sie sich bei einem der auf Ihren Bildungsscheck benannten Bildungsträger anmelden.

• Wenn das zu versteuerndes Jahreseinkommen 25.600 € (bzw. 51.200 €; bei gemeinsamer Veranschlagung mit Ehepartnern) nicht übersteigt, ist zunächst die Bildungsprämie zu beantragen.

Weitere Information finden Sie im Internet unter www.bildungsscheck.nrw.de und www.bildungspraemie.info.

Sie wünschen einen Beratungstermin oder haben Fragen? Dann wenden Sie sich bitte an die VHS-Geschäftsstelle, Kamp 43, 33098 Paderborn, Telefon 05251/ 88 1229.

(aktualisiert am 12.07.2011)