Volkshochschule Paderborn
VHS Paderborn

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1
Allgemeines

(1) Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen der Volkshochschule Paderborn (gegenwärtige Anschrift: Kamp 43, 33098 Paderborn - nachfolgend "VHS" genannt), auch für solche, die im Wege der elektronischen Datenübermittlung durchgeführt werden.

(2) Studienreisen und Exkursionen, die einen Dritten als Veranstalter und Vertragspartner ausweisen, sind keine Veranstaltungen der VHS. Insoweit tritt die VHS nur als Vermittler auf.

(3) Rechtsgeschäftliche Erklärungen bedürfen, soweit sich aus diesen AGB nichts anderes ergibt, der Schriftform oder einer kommunikationstechnisch gleichwertigen Form (Telefax: 05251/882043, E-Mail: geschützte E-Mail-Adresse als Grafik). Erklärungen der VHS genügen der Schriftform, wenn eine nicht unterschriebene Formularbestätigung verwendet wird.

(4) Wer sich zu einer der Veranstaltungen der VHS anmeldet, erkennt diese AGB und die gültigen Hausordnungen der jeweiligen Veranstaltungsorte an.

§ 2
Vertragsschluss

(1) Die Ankündigung von Veranstaltungen ist unverbindlich.

(2) Die Anmeldung ist ein Vertragsangebot. Die/ der Anmeldende hat dabei alle zur Vertragsabwicklung erforderlichen Angaben zu machen. Abweichend von § 1 Absatz 3 Satz 1 kann die Anmeldung auch mündlich oder fernmündlich erfolgen. Anmeldende sind an ihr Vertragsangebot drei Wochen lang gebunden.

(3) Der Veranstaltungsvertrag kommt durch Anmeldebestätigung der VHS (Vertragsannahme) zustande. Die Anmeldebestätigung dient als Teilnahmeausweis.

(4) Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften wird durch die vorstehenden Regelungen nicht berührt.

§ 3
Vertragspartner(in) und Teilnehmer(in)

(1) Mit Abschluss des Veranstaltungsvertrages werden vertragliche Rechte und Pflichten nur zwischen der VHS als Veranstalterin und der anmeldenden Person (nachfolgend Vertragspartnerin/ Vertragspartner) begründet.

(2) Die Vertragspartnerin/ der Vertragspartner hat das Recht zur Teilnahme an der Veranstaltung. Die VHS darf die Teilnahme jedoch von persönlichen und/ oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen.

(3) Die Vertragspartnerin/ der Vertragspartner kann das Recht zur Teilnahme auf eine dritte Person (Teilnehmerin/ Teilnehmer) übertragen. Die Teilnehmerin/ der Teilnehmer ist der VHS von der Vertragspartnerin/ dem Vertragspartner namentlich zu benennen. Eine Übertragung des Teilnahmerechts bedarf der Zustimmung der VHS. Diese darf die Zustimmung nicht ohne sachlichen Grund verweigern.

(4) Die Teilnehmerin/ der Teilnehmer ist auf Verlangen einer/ eines Bevollmächtigten der VHS verpflichtet, die Anmeldebestätigung (den Teilnahmeausweis) vorzulegen und sich auszuweisen. Wird die Teilnahmeberechtigung nicht ordnungsgemäß nachgewiesen, kann der Erschienene von der Teilnahme an der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass dadurch ein Anspruch auf Rückerstattung des geleisteten Entgelts entsteht.

§ 4
Entgelt

(1) Die Vertragspartnerin/ der Vertragspartner ist verpflichtet, für die Veranstaltung ein Entgelt zu zahlen. Das maßgebliche Veranstaltungsentgelt ergibt sich aus der bei Eingang der Anmeldung aktuellen Ankündigung der VHS (Programm, Aushang, Preisliste etc.). Rechtliche Grundlage ist die vom Rat der Stadt Paderborn beschlossene VHS-Satzung nebst Entgeltordnung, die bei der VHS und auf deren Homepage unter www.vhs-paderborn.de eingesehen werden kann.

(2) Am Tag des Veranstaltungsbeginns wird das Entgelt in voller Höhe fällig und in der Regel per Lastschriftverfahren eingezogen. Bei Einzelveranstaltungen kann das Entgelt auch per Barkasse entrichtet werden. Eine Rechnungsstellung erfolgt in der Regel bei Auftragsschulungen.

(3) Die Verpflichtung zur Zahlung des Veranstaltungsentgelts gilt grundsätzlich unabhängig davon, ob die Vertragspartnerin/ der Vertragspartner bzw. eine dritte Person tatsächlich an der Veranstaltung teilnimmt. Dies gilt auch bei Erkrankungen und bei Änderungen der persönlichen oder beruflichen Verhältnisse der Vertragspartnerin/ des Vertragspartners.

(4) Wird das nach Absatz 1 geschuldete Entgelt nicht bei Veranstaltungsbeginn entrichtet, kann die VHS eine Nachfrist zur Bezahlung setzen. Danach übergibt die VHS den Vorgang der Stadtkasse zur Abwicklung des Mahnverfahrens.

§ 5
Mindestteilnehmerzahl und organisatorische Änderungen

(1) Die VHS kann die Durchführung einer Veranstaltung zum ausgewiesenen Entgelt von einer Mindestteilnehmerzahl abhängig machen. Die Mindestteilnehmerzahl wird in der Ankündigung der Veranstaltung angegeben. Sie beträgt mangels einer solchen Angabe 10 Personen. Will die VHS eine Veranstaltung trotz Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl durchführen, wird im Einvernehmen mit den Teilnehmerinnen/ den Teilnehmern bei gleichem Entgelt die Veranstaltungsdauer gekürzt oder es ist ein Entgeltaufschlag zu zahlen.

(2) Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine bestimmte Dozentin/ einen bestimmten Dozenten durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen einer Dozentin/ eines Dozenten angekündigt wurde.

(3) Die VHS kann aus sachlichem Grund Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern. In diesem Fall gilt § 7 Absatz 2.

(4) Muss eine Veranstaltung oder eine Veranstaltungseinheit aus von der VHS nicht zu vertretenden Gründen ausfallen (beispielsweise wegen Erkrankung einer Dozentin/ eines Dozenten), kann sie zu einem anderen Termin nachgeholt werden. Ein Anspruch auf die Durchführung einer Ersatzveranstaltung besteht jedoch nicht. Im Übrigen gilt § 6 Abs. 2 Satz 2.

(5) An gesetzlichen oder kirchlichen Feiertagen finden Veranstaltungen grundsätzlich nicht statt. Ein Anspruch auf Nachholung der so ausgefallenen Veranstaltung besteht nicht.

§ 6
Rücktritt und Kündigung durch die VHS

(1) Die VHS kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Bereits eingezahlte Entgelte werden in diesem Fall erstattet.

(2) Die VHS kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die die VHS nicht zu vertreten hat (z.B. Ausfall einer Dozentin/ eines Dozenten) ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. In diesem Fall wird das Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zum Gesamtumfang der Veranstaltung geschuldet. Das gilt dann nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistung für die Vertragspartnerin/ den Vertragspartner unzumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung für die Vertragspartnerin/ den Vertragspartner ohne Wert ist.

(3) Die VHS wird die Vertragspartnerin/ den Vertragspartner über die Umstände, die sie nach Maßgabe der vorgenannten Absätze 1 und 2 zur Kündigung oder zum Rücktritt berechtigen, unverzüglich informieren. Weitergehende Ansprüche der Vertragspartnerin/ des Vertragspartners bzw. der Teilnehmerin/ des Teilnehmers sind ausgeschlossen.

(4) Die VHS kann den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen (§ 314 BGB). Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:

  • Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung durch die Kursleiterin/ den Kursleiter, insbesondere Störung des Informations- bzw. Veranstaltungsbetriebes durch Lärm-, Geräusch- oder Geruchsbelästigungen oder durch querulatorisches Verhalten; bei besonders gravierendem Fehlverhalten bedarf es keiner vorherigen Abmahnung.
  • Ehrverletzungen aller Art gegenüber der Kursleiterin/ dem Kursleiter, gegenüber Vertragspartnerinnen/ Vertragspartnern oder Beschäftigten der VHS.
  • Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften (Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Volks- oder Religionszugehörigkeit etc.).
  • Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art.
  • Beachtliche Verstöße gegen die Hausordnung.

Statt einer Kündigung aus wichtigem Grund kann die VHS die Vertragspartnerin/ den Vertragspartner auch von einer oder mehreren Veranstaltungseinheit(en) ausschließen. Der Vergütungsanspruch der VHS wird durch eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluss nicht berührt.

§ 7
Kündigung und Widerruf durch die Vertragspartnerin/ den Vertragspartner

(1) Weist die Veranstaltung einen erheblichen Mangel auf, der geeignet ist, das Ziel der Veranstaltung nachhaltig zu beeinträchtigen, hat die Vertragspartnerin/ der Vertragspartner die VHS auf den Mangel hinzuweisen und ihr innerhalb einer zu setzenden angemessenen Nachfrist Gelegenheit zu geben, den Mangel zu beseitigen. Geschieht dies nicht, kann die Vertragspartnerin/ der Vertragspartner nach Ablauf der Frist den Vertrag kündigen.

(2) Die Vertragspartnerin/ der Vertragspartner kann den Vertrag ferner kündigen, wenn die weitere Teilnahme an der Veranstaltung wegen organisatorischer Änderungen (§ 5 Absatz 3) für sie/ ihn unzumutbar ist. In diesem Fall wird das Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zur gesamten Veranstaltung geschuldet. Das gilt dann nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistung für die Vertragspartnerin/ den Vertragspartner unzumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung für die Vertragspartnerin/ den Vertragspartner wertlos ist.

(3) Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht (z.B. bei Fernabsatzgeschäften) bleibt unberührt. Macht die Vertragspartnerin/ der Vertragspartner von einem ihr/ ihm zustehenden gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch, so hat sie/ er bereits erhaltene Unterrichtsmaterialien zurückzusenden, soweit diese als Paket versandt werden können. Bis zu einem Wert der Materialien von € 40,-- trägt die Vertragspartnerin/ der Vertragspartner die Kosten der Rücksendung. Sofern die Veranstaltung im Zeitpunkt des Zugangs der Widerrufs bereits begonnen und die Vertragspartnerin/ der Vertragspartner bzw. die Teilnehmerin/ der Teilnehmer daran teilgenommen hat, gilt Absatz 2 Satz 2 und Satz 3 entsprechend.

§ 8
Teilnahmebescheinigungen

(1) Bei regelmäßiger Teilnahme kann der Teilnehmerin/ dem Teilnehmer auf deren/ dessen Wunsch von der VHS eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt werden.

(2) Eine Teilnahmebescheinigung kann längstens bis zu zwei Jahre nach Beendigung der Veranstaltung ausgestellt werden.

§ 9
Urheberschutz

(1) In den Veranstaltungen ist das Fotografieren, Filmen und Aufnehmen auf Tonträgern grundsätzlich untersagt. Eventuell ausgeteiltes Lehrmaterial darf ohne zuvor erteilte Genehmigung der VHS nicht vervielfältigt oder gewerblich genutzt werden.

(2) Jede Teilnehmerin/ Jeder Teilnehmer an EDV-unterstützten Veranstaltungen hat zu beachten, dass nach dem Urheberrecht das Kopieren und die Weitergabe der für Lehrzwecke zur Verfügung gestellten Software unzulässig sind.

§ 10
Datenschutz

(1) Zum Zwecke der Verwaltung der Veranstaltungen setzt die VHS automatisierte Datenverarbeitung ein. Dabei werden mit der Anmeldung folgende Daten erfasst: Name, Vorname, Anschrift, Alter, Geschlecht, Nationalität, Telefonnummer, Kursnummer, Semester, Kurstitel und Entgelt, im Falle einer Einzugsermächtigung die Bankverbindung.

(2) Angaben zu Alter und Geschlecht dienen ausschließlich statistischen Zwecken. Zum Zwecke des Bankeinzugsverfahrens werden Name, Vorname, Bankverbindung, Entgelt und Veranstaltungsnummer an die Hausbank der VHS übermittelt.

(3) Der VHS ist die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten zu Zwecken der Vertragsdurchführung gestattet. Die Vertragspartnerin/ der Vertragspartner kann dem jederzeit widersprechen.

§ 11
Haftungsausschluss/ Schadenersatzansprüche

(1) Schadenersatzansprüche der Vertragspartnerin/ des Vertragspartners oder der Teilnehmerin/ des Teilnehmers gegen die VHS sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die VHS haftet insbesondere nicht bei Diebstahl und Sachbeschädigungen durch Dritte.

(2) Der Ausschluss gemäß Absatz 1 gilt ferner dann nicht, wenn die VHS schuldhaft Rechte der Vertragspartnerin/ des Vertragspartners verletzt, die dieser/ diesem nach Inhalt und Zweck des Vertrags gerade zu gewähren sind oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragspartnerin/ der Vertragspartner regelmäßig vertraut (Kardinalpflichten), ferner nicht bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

§ 12
Schlussbestimmungen

(1) Das Recht, gegen Ansprüche der VHS aufzurechnen, wird ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch gerichtlich festgestellt oder von der VHS anerkannt worden ist.

(2) Ansprüche gegen die VHS sind nicht abtretbar.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Vertragsteile nicht berührt.

(4) Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

(5) Die AGB treten am 01.09.2011 in Kraft.

Widerrufsbelehrung:

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 246 § 2 i.V.m. § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB i.V.m. Art. 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

Volkshochschule Paderborn, Kamp 43, 33098 Paderborn
Fax: 05251/ 88 20 43
E-Mail: geschützte E-Mail-Adresse als Grafik

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.