Virtuelles Rathaus
Virtuelles Rathaus

Ahndung von Geschwindigkeitsverstößen

Die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wird im Stadtgebiet an Gefahrenstellen unter Einsatz eines mobilen Messfahrzeuges, das mit einer modernen digitalen Radarmessanlage ausgestattet ist, überwacht. Dabei werden verstärkt Geschwindigkeitskontrollen im Bereich von Schulen, Kindergärten und Kinderspielplätzen durchgeführt.

Gebühren/Kosten
Die Höhe der Verwarn- und Bußgelder, sowie etwaiger Nebenfolgen, wie die Punkteeintragung in das beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) in Flensburg geführte Verkehrszentralregister (VZR) und die Anordnung eines zeitlich befristeten Fahrverbotes sind im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog für Verkehrsordnungswidrigkeiten festgelegt. Diese Entscheidungen stehen nicht im Ermessen der Sachbearbeitung des Amtes für öffentliche Ordnung.

Bei geringfügiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um bis zu 20 km/h erfolgt die Ahndung durch eine schriftliche Verwarnung mit einem Verwarngeldangebot zwischen 15,00 EUR und 35,00 EUR.

Sofern die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h überschritten wird, wird zur Ahndung der Verkehrsordnungswidrigkeit ein Bußgeldbescheid erlassen, bei dem die Geldbuße zwischen 80,00 EUR und 680,00 EUR liegt.

Darüber hinaus kommt bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ab 31 km/h die Anordnung eines zeitlich befristeten Fahrverbotes in Betracht.

Für den Erlass des Bußgeldbescheides wird zusätzlich eine Mindestgebühr i.H.v. 20,00 EUR erhoben. Zudem werden die anfallenden Zustellungskosten gegenüber dem Betroffenen als Auslagen geltend gemacht.

Bei einschlägigen Voreintragungen im VZR ist eine Erhöhung der Geldbuße sowie die Anordnung zusätzlicher Fahrverbotszeiten vorgesehen!

Zahlungsart

Einzahlungen auf das Konto der Stadtkasse Paderborn,
Bankverbindung: Sparkasse Paderborn, Kto.-Nr. 1079839, BLZ 472 501 01 (Sonderkonto für Verwarn- und Bußgelder).

Bareinzahlungen in der Bußgeldstelle (Frau Lüke/Frau Guttwein) sind während der allgemeinen Öffnungszeiten möglich.

Hinweise

Die Stadt Paderborn unterhält im Stadtgebiet keine stationären Geschwindigkeitsmessanlagen (sog. Starenkästen). Der Einsatz dieser Anlagen liegt im Zuständigkeitsbereich des Landrates des Kreises Paderborn.

Bearbeitungszeit

Zeitnah zu der festgestellten Geschwindigkeitsüberschreitung wird bei geringfügigen Verstößen (max. Überschreitung 20 km/h) an die Fahrzeughalterin bzw. den Fahrzeughalter eine schriftliche Verwarnung versandt.

Ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h wird der Fahrzeughalterin bzw. dem Fahrzeughalter mit dienstlichem Schreiben die Gelegenheit zum rechtlichen Gehör gem. § 55 Abs. 1 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) eingeräumt.

Der Versand der schriftlichen Verwarnung bzw. der Anhörung erfolgt an die Anschrift, die zum Tatzeitpunkt aktuell bei der zuständigen Zulassungsbehörde erfasst ist.

Für den Fall, dass die Fahrzeughalterin bzw. der Fahrzeughalter zum Tatzeitpunkt das Fahrzeug nicht geführt hat, enthält die schriftliche Verwarnung bzw. das Anhörungsschreiben Hinweise auf das Verfahren zur Fahrerbenennung.

Ähnliche Dienstleistungen