Virtuelles Rathaus
Böllerschießen
Beabsichtigen Sie, aus besonderem Anlass und aus speziellen Abschußgeräten Böller zu schießen, stellen Sie bitte beim Ordnungsamt einen Antrag unter Angabe der wesentlichen Einzelheiten.
Gebühren
Es entsteht eine Gebühr von 10,00 EUR.
