Parkausweis für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen
Wenn Sie die Voraussetzungen für die Beantragung eines Parkausweises für Behinderte nicht erfüllen, d. h. Ihnen die Merkzeichen "aG" und "BI" nicht zuerkannt sind, haben Sie die Möglichkeit unter den u. g. Bedingungen einen Parkausweis für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen zu beantragen.
1. schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen "B und G" und einem Grad der Behinderung von wenigstens 80 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken).
2. schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen "B und G" und einem Grad der Behinderung von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lenenwirbelsäule, soweit sich diese auf des Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig
einem Grad der Behinderung von wenigestens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane.
3. schwerbehinderte Menschen, die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind, wenn hierfür ein Grad der Behinderung von wenigstens 60 vorliegt.
4. schwerbehinderte Menschen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn hierfür ein Grad der Behinderung von wenigstens 70 vorliegt.
Gültigkeit: Der Parkausweis ist 2 Jahre gültig.
Unterlagen
zu 1.: Vorlage eines ärztlichen Attestes darüber, dass der gehfähige Aktionsradius bedingt durch Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen weniger als 100 Meter beträgt.
zu 2.: Vorlage eines ärztlichen Attestes darüber, dass der gefähige Aktionsradius bedingt durch Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen sowie des Herzens oder der Atmungsorgane weniger als 100 Meter beträgt.
zu 3.: Vorlage eines ärztlichen Attestes oder vergleichbare Unterlage, die die Erkrankung aufführt.
zu 4.: Vorlage eines ärztlichen Attestes oder vergleichbare Unterlage, die die gesundheitliche Beeinträchtigung aufführt.
