Virtuelles Rathaus
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Auskunft aus dem Gewerbezentralregister an private Personen

Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister können Sie bei uns beantragen, wenn Sie mit einem Wohnsitz in Paderborn gemeldet sind (auch beim Zweitwohnsitz).

Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister kann jeder beantragen, der das 14. Lebensjahr vollendet hat.
Bis zum 18. Geburtstag ist die Antragstellung auch durch den gesetzlichen Vertreter zulässig.

Es gibt 2 Arten von Auskünften:
- Belegart 1 = für private Zwecke
- Belegart 9 = zur Vorlage bei einer Behörde

Bei der Belegart 9 sollten Sie die genaue Anschrift der Behörde, des Amtes bzw. der Sachbearbeitung und das Aktenzeichen angeben, da die Auskunft in diesem Fall direkt an die zuständige Behörde übersandt wird.

Unterlagen

1. Falls der Antrag p e r s ö n l i c h gestellt wird, Personalausweis oder Reisepass.

2. Anträge können auch schriftlich per Post, Fax oder E-Mail gestellt werden, allerdings nicht telefonisch.
Der Antrag kann erst dann abschließend bearbeitet werden, wenn ein Nachweis über die Zahlung der Gebühr erbracht wurde (siehe unter der Rubrik "Gebühren").

3. Es können auch Dritte (Verwandte oder Bekannte) mit der Antragstellung beauftragt werden. Dazu ist vom dem Dritten das Antragsschreiben oder eine Vollmacht zur Antragstellung hier vorzulegen.

Gebühren

Die Gebühr beträgt 13,00 EUR.

Zahlungsart

Die Gebühr kann wie folgt entrichtet werden:
- in bar (bei persönlicher Vorsprache bzw. Antragstellung durch Dritte),
- per Verrechnungsscheck oder
- durch Überweisung auf ein Konto der Stadt Paderborn:
Sparkasse Paderborn, Kontonummer 778, BLZ 472 50 101,
Volksbank Paderborn, Kontonummer 860 1900 000, BLZ 472 601 21

Bitte geben Sie bei Überweisungen die Nr. 1299983 als Verwendungszweck an und fügen Sie die Durchschrift oder eine Kopie des Überweisungsauftrags als Zahlungsnachweis dem Antrag bei.

Hinweise

Juristische Personen können Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister beim Amt für öffentliche Ordnung - Gewerbeangelegenheiten beantragen. Nähere Informationen können Sie dem Produkt "Auskunft Gewerbezentralregister über juristische Personen" entnehmen. (siehe unter der Rubrik "Ähnliche Produkte")

Bearbeitungszeit

Die Auskünfte werden ausschließlich vom Bundeszentralregister in Bonn ausgestellt, Dauer ca. 2 - 4 Wochen.