Fundsachen
Fundsachen sind dem Fundbüro anzuzeigen und ggf. dort abzugeben.
Beim telefonischen Service-Center können Sie in Erfahrung bringen, ob verlorene Gegenstände im Fundbüro eingegangen sind.
Gebühren
- Verwahrung von Fundsachen bei Beanspruchung von Finderlohn und/oder Eigentumserwerb (soweit Ablieferung nicht behördlich angeordnet) 10,00 EUR
- Bearbeiten von Personalpapieren (Ausweisdokumente, Fahrkarten etc.) 2,50 EUR
- Verlustbescheinigung (Fahrräder etc.) 2,50 EUR
Zahlungsart
Die Zahlung kann erfolgen:
- in bar,
- per Kartenzahlung oder
- durch Überweisung auf ein Konto der Stadt Paderborn:
Sparkasse Paderborn, Kontonummer 778, BLZ 472 50 101,
Volksbank Paderborn, Kontonummer 860 1900 000, BLZ 472 601 21
Hinweise
- Ergibt sich aus einer Fundsache ein Hinweis auf den Eigentümer, beispielsweise bei Personaldokumenten, erhält dieser Nachricht vom Fundbüro.
- Für in öffentlichen Verkehrsmitteln verlorenen Gegenständen empfiehlt sich eine Nachfrage bei der jeweiligen Verkehrsanstalt.
- Verlustbescheinigungen über verlorene oder gestohlene Gegenstände zur Vorlage bei Versicherungen werden auf Wunsch von uns ausgestellt.
- Einmal jährlich erfolgt eine Versteigerung von Fundfahrrädern im Rahmen des sog. "Paderborner Fahrradtages" unter der Regie des Verkehrsvereins.
- Als Finder haben Sie die Möglichkeit, die abgegebene Fundsache nach Ablauf von 6 Monaten, in denen der Verlierer nicht ausfindig gemacht werden konnte, in Ihr Eigentum zu übernehmen.
Bearbeitungszeit
Erfahrungsgemäß dauert es einige Tage bis Fundsachen im Fundbüro eingehen. Daher empfiehlt es sich, in unregelmäßigen Abständen sich nochmal zu erkundigen.
