Widerspruch und Einwilligung nach dem Meldegesetz NRW
Sie haben gem. § 35 Abs. 6 des MG NRW ein kostenloses Widerspruchsrecht gegen die Weiterleitung Ihrer nach dem Meldegesetz erhobenen Daten (Vor- und Familienname, ggf. Doktorgrad, Anschrift) an
- Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Parlaments- und Kommunalwahlen,
- Antragsteller und Parteien im Zusammenhang mit Volksbegehren und Volksentscheiden sowie mit Bürgerentscheiden.
Sie können Ihre Einwilligung zur Weitergabe Ihrer Daten (Vor- und Familienname, ggf. Doktorgrad, Anschrift) gem. § 35 Abs. 3 MG NRW an
- Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften sowie an Presse und Rundfunk über Alters- und Ehejubiläen
und gemäß § 35 Abs. 4 MG NRW an
-Adressbuchverlage
erteilen.
Von diesem Widerspruchsrecht und der Möglichkeit der Erteilung einer Einwilligung können Sie bei der Anmeldung oder einem späteren Zeitpunkt Gebrauch machen.
Gebühren
Widerspruch und Einwilligung sind gebührenfrei.
Ansprechpartner
Formulare
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Grundsätzlich können Sie die Erklärungen formlos schriftlich abgeben. Sie haben aber auch die Möglichkeit das vorbereitete Formular direkt herunterzuladen. Bitte schicken Sie dieses ausgefüllt an das Einwohneramt der Stadt Paderborn.
Widerspruch und Einwilligung nach dem Meldegesetz NW als PDF-Dokument
