Virtuelles Rathaus
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Grundstücksentwässerung

Sie benötigen Kanalkatasterunterlagen für Ihren Bauantrag?

Diese bekommen Sie gern bei den am Ende dieser Seite genannten Ansprechpartnern.

Zustimmungsanträge zur Entwässerung

Seit 01.01.2007 ist die Zustimmung des Stadtentwässerungsbetriebes Paderborn für den Anschluss einer Grundstücksentwässerungsanlage an die öffentliche Kanalisation erforderlich.
Hierzu ist das Antragsformular »Antrag auf Zustimmung« mit folgenden Unterlagen einzureichen:

- Lageplan des Gebäudes im Maßstab 1:500 (2-fache Ausfertigung)
- Erdgeschoss-, Keller- und Schnittzeichnungen des Gebäudes im Maßstab 1:100 (2-fache Ausfertigung)
Die Pläne müssen folgende Angaben enthalten:

- Lage der Grundleitungen mit Anschluss an die öffentliche Kanalisation
- Entwässerungsgegenstände im Gebäude mit Leitungsführung
- Kontrollschächte
- Versickerungsanlagen
- Speicher zur Nutzung von Regenwasser
- Rückstauebene
- Grundwasserspiegel (höchster zu erwartender Grundwasserspiegel, sofern dieser über der   Bauwerkssohle liegt)
- andere entwässerungstechnische Einrichtungen wie Rückstausicherungen, Hebeanlagen, Abscheider, Schlammfänge, Abwassermengenmessungen etc.
- alle Höhenangaben als NN-Höhen

Die Zustimmung wird schriftlich erteilt. Erforderliche Auflagen werden darin festgehalten. Sollte der Bauherr innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrages keine Mitteilung des Stadtentwässerungsbetriebes erhalten, so gilt die Zustimmung als erteilt.

Erforderliche Grunddienstbarkeiten sind dem Stadtentwässerungsbetrieb vorzulegen.

Im Rahmen des Zustimmungsverfahrens wird keine haftungsrechtliche Verantwortung für Lage und Höhe der Grundstücksanschlussleitung übernommen.

Den Zustimmungsantrag finden Sie unten bei den Formularen.