Rubrikillustration
Stadt & Landschaft

Das Paderborner Wappen

Wappen
In rotem Schildhaupt ein durchgehendes goldenes Kreuz, darunter in Rot vier goldene Pfähle. Genehmigt: 22.7.1975.

Das Wappen geht nicht auf das seit 1245 nachgewiesene Stadtsiegel zurück, sondern auf die Paderborner Familien Bulemast und Stapel. Es erscheint zum ersten Mal 1328 in einem Bannersiegel des Ministerialen Heinrich Bulemast, der wohl das Amt eines städtischen Bannerträgers als erbliches Lehen innehatte und dieses auf seinen Neffen Heinrich v. Stapel vererbte. Das Kreuz, es findet sich auch im seit 1310 nachweisbaren Sekretsiegel der Stadt, dürfte auf das Hochstiftkreuz zurückgehen. Aus dem 14. und 15. Jahrhundert sind zahlreiche Münzen überliefert, die einen Gegenstempel mit dem Paderborner Wappen tragen; es befindet sich auch auf dem Wappenstein am Rathaus mit der Jahreszahl 1473. Die Farben des Wappens, die Zahl der Pfähle und die Form des Kreuzes wechselten im Laufe der Jahrhunderte. Die heutige Fassung geht zurück auf einen Magistratsbeschluss von 1931.

Das Wappen wird von der Stadt Paderborn, ihren Einrichtungen, Betrieben und Eigengesellschaften als Hoheitszeichen und Emblem verwendet. Insbesondere bei Druckwerken ist auch eine Darstellung durch heraldische Schraffuren oder in sonstiger Schwarz-Weiß-Form möglich.

Von Dritten darf das Stadtwappen mit Zustimmung des Bürgermeisters, der den Haupt- und Finanzausschuss einmal jährlich über die erteilten Zustimmungen und Ablehnungen informiert, verwendet werden.