Virtuelles Rathaus
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Tanzveranstaltungen gewerblicher ArtSymbol für eine Dienstleistung

Tanzveranstaltungen gewerblicher Art sind nach der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Paderborn beim Amt für Finanzen, Abt. Steuern, anzumelden.

Wenn Sie eine Tanzveranstaltung anmelden möchten, können Sie das Formular, welches Sie unter der Rubrik "Downloads/Links" unter "Formulare" finden, ausfüllen und der Abt. Steuern zukommen lassen!

Bei Fragen können Sie sich gerne an den unter der Rubrik "Kontakt" genannten Ansprechpartner wenden.

Adresse

Adressdaten

Die Abteilungen Haushalt, Zahlungsabwicklung und Steuern befinden sich in verschiedenen Gebäuden. Bitte entnehmen Sie die genaue Gebäudeanschrift den einzelnen Abteilungen. (siehe unter der Rubrik "Kontakt")

Postanschrift

Stadt Paderborn
- Amt für Finanzen -
33095 Paderborn

Öffnungszeiten

Mo.

08:00 - 12:30 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
Di. 08:00 - 12:30 Uhr
Mi. 08:00 - 12:30 Uhr
Do.

08:00 - 12:30 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr