Virtuelles Rathaus
Tanzveranstaltungen gewerblicher ArtSymbol für eine Dienstleistung
Tanzveranstaltungen gewerblicher Art sind nach der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Paderborn beim Amt für Finanzen, Abt. Steuern, anzumelden.
Wenn Sie eine Tanzveranstaltung anmelden möchten, können Sie das Formular, welches Sie unter der Rubrik "Downloads/Links" unter "Formulare" finden, ausfüllen und der Abt. Steuern zukommen lassen!
Bei Fragen können Sie sich gerne an den unter der Rubrik "Kontakt" genannten Ansprechpartner wenden.
Ähnliche Dienstleistungen
Adresse
Adressdaten
Die Abteilungen Haushalt, Zahlungsabwicklung und Steuern befinden sich in verschiedenen Gebäuden. Bitte entnehmen Sie die genaue Gebäudeanschrift den einzelnen Abteilungen. (siehe unter der Rubrik "Kontakt")Postanschrift
Stadt Paderborn- Amt für Finanzen -
33095 Paderborn
Öffnungszeiten
| Mo. |
08:00 - 12:30 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr |
| Di. | 08:00 - 12:30 Uhr |
| Mi. | 08:00 - 12:30 Uhr |
| Do. |
08:00 - 12:30 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr |
| Fr. | 08:00 - 12:00 Uhr |
