Elektronischer AufenthaltstitelSymbol für eine Dienstleistung
Am 1. September 2011 wurde der elektronische Aufenthaltstitel eingeführt. Der so genannte eAT ersetzt den bisherigen Aufenthaltstitel, der als Klebeetikett im Reisepass integriert wurde. Des Weiteren wird durch neue Sicherheitsmerkmale die Fälschungssicherheit gegenüber dem bisherigen Klebeetikett erhöht.
Die technischen Ausgestaltungen des eAT sind mit denen des neuen Personalausweis vergleichbar. Auf einem kontaktlosen Chip werden personenbezogenen Daten, ein digitales biometrisches Lichtbild und Fingerabdrücke gespeichert. Außerdem schafft eine integrierte Online-Ausweisfunktion die Möglichkeit, sich bei Internetdiensten elektronisch auszuweisen. Diese Funktion kann auf Wunsch ein- bzw. ausgeschaltet werden.
Gültigkeit der bisherige Aufenthaltstitel:
Mit der Einführung des eAT müssen die "alten Etiketten" nicht gegen den neuen eAT ausgetauscht werden. Die bisherigen Aufenthaltstitel in den Reisepässen und Passersatzpapieren bleiben bis längstens 31. August 2021 gültig.
Ablauf der Antragstellung:
Auf dem Chip des elektronischen Aufenthaltstitels werden u. a. die Fingerabdrücke und ein biometrisches Lichtbild gespeichert. Daher müssen alle Antragstellerinnen und Antragsteller, die das 6. Lebensjahr vollendet haben, persönlich mit den notwendigen Unterlagen bei der Ausländerbehörde vorsprechen.
Nachdem der Aufenthaltstitel von der Bundesdruckerei in Berlin an die zuständige Ausländerbehörde übersandt wurde, muss der Antragsteller erneut persönlich bei der Behörde vorsprechen und seinen eAT abholen.
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