Virtuelles Rathaus
Vorkaufsrechte für GrundstückeSymbol für eine Dienstleistung
Den Gemeinden steht u. a. nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches ein Vorkaufsrecht an Grundstücken zu. Der Notar hat den jeweiligen Kaufvertrag der Stadt Paderborn zur Prüfung vorzulegen.
Vorkaufsrechtverzichtserklärung:
Die Bestätigung der Gemeinde, dass sie kein Vorkaufsrecht auf dem jeweiligen Grundstück ausübt.
Adresse
Adressdaten
Das "Amt für Liegenschaften und Wohnungswesen" erreichen Sie in verschiedenen Gebäuden. Die Anfahrtsbeschreibung sowie den genauen Gebäudezugang finden Sie bei der jeweiligen Abteilung.Postanschrift
Stadt Paderborn- Amt für Liegenschaften und Wohnungswesen-
33095 Paderborn
