Virtuelles Rathaus
Rundfunkgebührenpflicht (GEZ) - BefreiungSymbol für eine Dienstleistung
Für den Betrieb von Fernseh- und Radiogeräten müssen grundsätzlich Gebühren an die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) gezahlt werden.
Bestimmte Personen können von den Gebühren befreit werden, für die Befreiung muss ein Antrag gestellt werden. Dieser Antrag liegt für Sie im Einwohneramt bereit oder ist auf der Internetseite der GEZ abrufbar.
Alle erforderlichen Informationen finden Sie in dem PDF-Dokument im Downloadbereich weiter unten auf dieser Seite.
Adresse
Postanschrift
Stadtverwaltung PaderbornEinwohneramt
33095 Paderborn
Öffnungszeiten
Unsere Standorte haben unterschiedliche Öffnungszeiten. Eine Übersicht finden Sie unter "Zusätzliche Informationen" bzw. "Kontakt"!
