Virtuelles Rathaus
Rundfunkbeitragspflicht - BefreiungSymbol für eine Dienstleistung
Seit Januar 2013 gilt für alle Bürgerinnen und Bürger der Rundfunkbeitrag, der die bisherige Rundfunkgebühr ablöst. Pro Wohnung ist ein Beitrag zu zahlen - egal wie viele Menschen dort leben und welche Rundfunkgeräte sie haben.
Bestimmte Personen können von den Gebühren befreit werden, für die Befreiung muss ein Antrag gestellt werden. Dieser Antrag liegt für Sie im Einwohneramt bereit oder ist auf der Internetseite des Beitragsservices abrufbar.
Alle erforderlichen Informationen finden Sie in dem PDF-Dokument unter der Rubrik "Downloads/Links".
Adresse
Postanschrift
Stadtverwaltung PaderbornEinwohneramt
33095 Paderborn
Öffnungszeiten
Unsere Standorte haben unterschiedliche Öffnungszeiten. Eine Übersicht finden Sie unter "Zusätzliche Informationen" bzw. "Kontakt"!

