Virtuelles Rathaus
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Rundfunkgebührenpflicht (GEZ) - BefreiungSymbol für eine Dienstleistung

Für den Betrieb von Fernseh- und Radiogeräten müssen grundsätzlich Gebühren an die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) gezahlt werden.

Bestimmte Personen können von den Gebühren befreit werden, für die Befreiung muss ein Antrag gestellt werden. Dieser Antrag liegt für Sie im Einwohneramt bereit oder ist auf der Internetseite der GEZ abrufbar.

Alle erforderlichen Informationen finden Sie in dem PDF-Dokument im Downloadbereich weiter unten auf dieser Seite.

Adresse

Postanschrift

Stadtverwaltung Paderborn
Einwohneramt
33095 Paderborn

Öffnungszeiten

Unsere Standorte haben unterschiedliche Öffnungszeiten. Eine Übersicht finden Sie unter "Zusätzliche Informationen" bzw. "Kontakt"!