FischereischeinSymbol für eine Dienstleistung
Zur Ausübung des Fischfangs benötigen Sie einen Fischereischein.
Voraussetzung für die Ausstellung ist der erfolgreiche Abschluss einer Fischerprüfung. Diese kann beim Kreis Paderborn, Untere Fischereibehörde, Aldegreverstr. 10-14, 33102 Paderborn, Tel. 05251/308-0, abgelegt werden.
Personen, die auf Grund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Fischerprüfung ablegen können, können Jahres-/Fünfjahresfischereischeine zu den u. g. Gebühren auch als Sonderfischereischeine ausgestellt werden mit der Berechtigung, in Begleitung eines Fischereischeininhabers den Fischfang auszuüben (§ 32a Landesfischereigesetz).
Der Antrag auf Ausstellung bzw. Verlängerung eines Fischereischeines ist persönlich bei uns abzugeben.
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Stadtverwaltung PaderbornEinwohneramt
33095 Paderborn
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