FundsachenSymbol für eine Dienstleistung
Gebühren
Für die Verwahrung bei der Fundbehörde (für jede zusammengehörende Fundsache)
- vom Verlierer bzw. Eigentümer 5,00 EUR
- vom Finder bei Finderlohn und/oder Eigentumserwerb 5,00 EUR
Verlustbescheinigungen für Versicherungen 5,00 EUR
Löschen von Datenträgern (bei Handys, Laptops etc.) bei Eigentumserwerb 20,00 EUR
Zahlungsart
Die Zahlung kann erfolgen:
- in bar,
- per Kartenzahlung oder
- durch Überweisung auf ein Konto der Stadt Paderborn:
Sparkasse Paderborn-Detmold, Kontonummer 778, BLZ 476 501 30,
Volksbank Paderborn, Kontonummer 860 1900 000, BLZ 472 601 21
Hinweise
- Ergibt sich aus einer Fundsache ein Hinweis auf den Eigentümer, beispielsweise bei Personaldokumenten, erhält dieser Nachricht vom Fundbüro.
- Für in öffentlichen Verkehrsmitteln verlorenen Gegenständen empfiehlt sich eine Nachfrage bei der jeweiligen Verkehrsanstalt.
- Einmal jährlich erfolgt eine Versteigerung von Fundfahrrädern im Rahmen des sog. "Paderborner Fahrradtages" unter der Regie des Verkehrsvereins.
- Als Finder haben Sie die Möglichkeit, die abgegebene Fundsache nach Ablauf von 6 Monaten, in denen der Verlierer nicht ausfindig gemacht werden konnte, in Ihr Eigentum zu übernehmen.
Bearbeitungszeit
Erfahrungsgemäß dauert es einige Tage bis Fundsachen im Fundbüro eingehen. Daher empfiehlt es sich, in unregelmäßigen Abständen sich nochmal zu erkundigen.

