Virtuelles Rathaus
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GeburtsbeurkundungSymbol für eine Dienstleistung

Wird Ihr Kind in einem der beiden Paderborner Krankenhäuser (St.-Johannisstift oder St.-Vincenz-Krankenhaus GmbH Abteilung Frauenklinik) oder in dem Geburtshaus geboren, erhalten wir von dort innerhalb einer Woche eine schriftliche Geburtsanzeige, aus der hervorgeht, wann und wo Ihr Kind geboren wurde, wer die Eltern sind und welchen Vornamen es erhalten soll.
Im Regelfall schickt das Standesamt nach der Beurkundung der Geburt die Urkunde mit den Unterlagen zurück an das Krankenhaus bzw. das Geburtshaus.

Wird Ihr Kind zuhause geboren, erfolgt die Anzeige der Geburt mündlich. Die Hebamme, die bei der Geburt zugegen war, stellt eine Geburtsbescheinigung aus. Mit der Geburtsbescheinigung muss dann der Vater des Kindes, die Hebamme, die Mutter oder jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war, die Geburt beim Standesamt persönlich anzeigen.

Adresse

Adressdaten

Stadtverwaltung Paderborn
Marienplatz 2a
33098 Paderborn

Postanschrift

Stadt Paderborn
- Standesamt -
33095 Paderborn

Öffnungszeiten

Zu den u. g. Öffnungszeiten nach Vereinbarung besteht i. d. R. eine bessere telefonische Erreichbarkeit der Mitarbeiter/innen des Standesamtes als zu den sonstigen Öffnungszeiten.

Mo. 07:30 - 12:30 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
Di. nach Vereinbarung
Mi. 07:30 - 12:30 Uhr
nachmittags nach Vereinbarung
Do. vormittags nach Vereinbarung
14:00 - 18:00 Uhr
Fr. nach Vereinbarung