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Fischereischein (für Jugendliche)Symbol für eine Dienstleistung
Jugendliche ab dem 10. Lebensjahr können einen Jugendfischereischein beantragen. Dieser berechtigt zur Ausübung des Fischfangs, allerdings nur in Begleitung eines Inhabers eines Fischereischeines.
Der erfolgreiche Abschluss einer Fischerprüfung ist erst ab dem 16. Lebensjahr vorgeschrieben. Ab dem 14. Lebensjahr kann diese bereits beim Kreis Paderborn, Untere Fischereibehörde, Aldegreverstr. 10-14, 33102 Paderborn, Tel. 05251/308-0, abgelegt werden.
Der Antrag auf Ausstellung bzw. Verlängerung eines Jugendfischereischeines ist persönlich bei uns abzugeben.
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Adresse
Postanschrift
Stadtverwaltung PaderbornEinwohneramt
33095 Paderborn
Öffnungszeiten
Unsere Standorte haben unterschiedliche Öffnungszeiten. Eine Übersicht finden Sie unter "Zusätzliche Informationen" bzw. "Kontakt"!
