Virtuelles Rathaus
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UntersuchungsberechtigungsscheinSymbol für eine Dienstleistung

Jugendliche unter 18 Jahren, die eine Ausbildung beginnen, benötigen für die ärztliche Arbeitsschutzuntersuchung einen Untersuchungsberechtigungsschein.

Voraussetzung: Hauptwohnung in Paderborn

Einen Antrag können Sie persönlich oder schriftlich per Post, Fax oder E-Mail stellen.

Untersuchungsberechtigungsscheine werden grundsätzlich den Jugendlichen selbst oder den Personensorgeberechtigten (Eltern, Vormund, Betreuer) ausgehändigt.

Neben dem Untersuchungsberechtigungsschein wird gleichzeitig ein Erhebungsbogen ausgehändigt, der vom Jugendlichen bzw. den Eltern (Personensorgeberechtigten) zu Hause auszufüllen und zu unterschreiben ist. Beide Papiere sind zur ärztlichen Untersuchung mitzubringen. Die Arztwahl ist frei.

Adresse

Postanschrift

Stadtverwaltung Paderborn
Einwohneramt
33095 Paderborn

Öffnungszeiten

Unsere Standorte haben unterschiedliche Öffnungszeiten. Eine Übersicht finden Sie unter "Zusätzliche Informationen" bzw. "Kontakt"!