Widerspruch und Einwilligung nach dem Meldegesetz NRWSymbol für eine Dienstleistung
Sie haben gem. § 35 Abs. 6 des MG NRW ein kostenloses Widerspruchsrecht gegen die Weiterleitung Ihrer nach dem Meldegesetz erhobenen Daten (Vor- und Familienname, ggf. Doktorgrad, Anschrift) an
- Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Parlaments- und Kommunalwahlen,
- Antragsteller und Parteien im Zusammenhang mit Volksbegehren und Volksentscheiden sowie mit Bürgerentscheiden.
Sie können Ihre Einwilligung zur Weitergabe Ihrer Daten (Vor- und Familienname, ggf. Doktorgrad, Anschrift) gem. § 35 Abs. 3 MG NRW an
- Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften sowie an Presse und Rundfunk über Alters- und Ehejubiläen
und gemäß § 35 Abs. 4 MG NRW an
-Adressbuchverlage
erteilen.
Von diesem Widerspruchsrecht und der Möglichkeit der Erteilung einer Einwilligung können Sie bei der Anmeldung oder einem späteren Zeitpunkt Gebrauch machen.
Adresse
Postanschrift
Stadtverwaltung PaderbornEinwohneramt
33095 Paderborn
Öffnungszeiten
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