Virtuelles Rathaus
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Widerspruch und Einwilligung nach dem Meldegesetz NRWSymbol für eine Dienstleistung

Sie haben gem. § 35 Abs. 6 des MG NRW ein kostenloses Widerspruchsrecht gegen die Weiterleitung Ihrer nach dem Meldegesetz erhobenen Daten (Vor- und Familienname, ggf. Doktorgrad, Anschrift) an

- Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Parlaments- und Kommunalwahlen,
- Antragsteller und Parteien im Zusammenhang mit Volksbegehren und Volksentscheiden sowie mit Bürgerentscheiden.


Sie können Ihre Einwilligung zur Weitergabe Ihrer Daten (Vor- und Familienname, ggf. Doktorgrad, Anschrift) gem. § 35 Abs. 3 MG NRW an

- Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften sowie an Presse und Rundfunk über Alters- und Ehejubiläen

und gemäß § 35 Abs. 4 MG NRW an

-Adressbuchverlage

erteilen.

Von diesem Widerspruchsrecht und der Möglichkeit der Erteilung einer Einwilligung können Sie bei der Anmeldung oder einem späteren Zeitpunkt Gebrauch machen.

Adresse

Postanschrift

Stadtverwaltung Paderborn
Einwohneramt
33095 Paderborn

Öffnungszeiten

Unsere Standorte haben unterschiedliche Öffnungszeiten. Eine Übersicht finden Sie unter "Zusätzliche Informationen" bzw. "Kontakt"!