Virtuelles Rathaus
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Dichtheitsprüfung (private Abwasserleitungen)Symbol für eine Dienstleistung

Aktueller Hinweis:

Die Umsetzung der Dichtheitsprüfung für das Gebiet der Stadt Paderborn ist bis zu einer geplanten landesgesetzlichen Neuregelung für bestehende Abwasseranlagen vorerst ausgesetzt. Für neu errichtete Abwasseranlagen ist die Dichtheitsprüfung weiterhin verpflichtend. Die auf dieser Seite hinterlegten Hinweise zur Dichtheitsprüfung sind derzeit rein informativ (Stand Dezember 2011).

 

Der Landesgesetzgeber NRW schreibt seit Ende 2007 im Landeswassergesetz vor, dass private Abwasseranlagen für Schmutz- und Mischwasser (nicht Regenwasser) auf Dichtheit geprüft werden müssen. Die Prüfung ist alle 20 Jahre durchzuführen. Bei bestehenden Anlagen ist die Prüfung bis spätestens zum 31.12.2015 durchzuführen. Die Frist kann durch Satzung verkürzt oder verlängert werden. Die Stadt Paderborn hat hierzu Satzungen mit abweichenden Terminen erlassen.

Die Dichtheitsprüfung darf nur von zugelassenen Sachkundigen durchgeführt werden. Eine Liste von Sachkundigen, die für die Durchführung der Dichtheitsprüfung zugelassen sind, finden Sie im Internet unter http://www.sadipa.it.nrw.de/Sadipa/.

Adresse

Adressdaten

Technisches Rathaus
Pontanusstraße 55
33102 Paderborn

Postanschrift

Stadt Paderborn
Stadtentwässerungsbetrieb Paderborn (STEB)
33095 Paderborn

Öffnungszeiten

Mo.

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Di. 08:00 - 12:30 Uhr
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Fr. 08:00 - 12:00 Uhr