Virtuelles Rathaus
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MietspiegelSymbol für eine Dienstleistung

Welche Miete für eine Wohnung ist angemessen?

Allgemeines
In den Paragraphen 558 c und 558 d des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist geregelt, dass Gemeinden Mietspiegel erstellen sollen und diese im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung anzupassen sind. Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete für Wohnraum, die von der Gemeinde und den Interessenvertretern der Eigentümer und der Mieter erstellt und anerkannt wird. Auch die Stadt Paderborn gibt gemeinsam mit dem Haus- und Grundeigentümerverein Paderborn e. V., dem Haus- und Grund Schloß Neuhaus    e. V. und dem Mieterbund Ostwestfalen-Lippe e. V. alle zwei Jahre einen solchen Mietspiegel heraus.
Die hierzu notwendigen vorbereitenden statistischen Erhebungen und Auswertungen werden in der Abteilung »Bodenordnung und Grundstücksbewertung« geleistet. Daher sind die Mitarbeiter dieser Abteilung auch in der Lage, Auskünfte zum Mietspiegel zu geben.

Was wird gebraucht?
Art und Größe der Wohnung, Lage und Baujahr des Gebäudes und Daten zur Ausstattung und Beschaffenheit.

Was kostet eine Auskunft?
Der Mietspiegel ist im Internet kostenlos einsehbar. Gedruckte kostenfreie Exemplare sind an den städtischen Verwaltungsstellen vorrätig. Telefonische Auskünfte zum Mietspiegel sind ebenfalls möglich und kostenlos.

Was muss noch beachtet werden?
Die Angaben des Mietspiegels gelten für Wohnraum. Mietangaben über Gewerbeflächen oder Geschäftsflächen sind bei der Industrie- und Handelskammer in Bielefeld zu erfragen.

Adresse

Adressdaten

Technisches Rathaus
Pontanusstraße 55
33102 Paderborn

Postanschrift

Stadt Paderborn
- Vermessungsamt -
33095 Paderborn

Öffnungszeiten

Mo.

08:00 - 12:30 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
Di.

08:00 - 12:30 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
Mi.

08:00 - 12:30 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
Do.

08:00 - 12:30 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
Fr.08:00 - 12:00 Uhr