Stadt stellt klar: Irakische Familie nicht von Abschiebung bedroht

Kein Druck auf Familie erzeugt

© Stadt PaderbornDie irakische Familie Al Rahil mit ihren drei minderjährigen Kindern war und ist nicht von einer Abschiebung bedroht. Das stellt die Stadt Paderborn klar.

Mittwoch, 18. Juli 2018 | Stadt Paderborn - Die irakische Familie Al Rahil mit ihren drei minderjährigen Kindern war und ist nicht von einer Abschiebung bedroht. Das stellt die Stadt Paderborn klar. In dem gestern veröffentlichen Beitrag „Irakische Familie verlässt Paderborn – aus Verzweiflung“ hatte der Flüchtlingsarbeitskreis St. Michael seine Sicht auf dieses Verfahren erläutert und aus städtischer Sicht für Irritationen beim im Ausländerrecht unkundigen Leser gesorgt.

Der in dem Artikel betroffenen Mutter ist mehrfach durch die Ausländerbehörde der Stadt Paderborn und auch durch den Petitionsausschuss des NRW-Landtages mitgeteilt worden, dass ihr auch nach Eintritt der vollziehbaren Ausreisepflicht auf absehbare Zeit keine zwangsweise Rückführung in den Irak droht.

Daran ändert auch das Schreiben der Ausländerbehörde der Stadt Paderborn “Androhung von unmittelbarem Zwang“ vom 23.04. diesen Jahres nichts. Darin gehe es lediglich um die Verpflichtung, Nachweise zur Identität (z.B. Reisepässe) vorzulegen, die auch für die Regelung eines weiteren Aufenthaltes in der Bundesrepublik in vielen Bereichen erforderlich seien, so die Stadt Paderborn in ihrer Stellungnahme. Dies sei Frau Al Rahil bei der persönlichen Aushändigung des Schreibens von der zuständigen Mitarbeiterin der Ausländerbehörde auch so mitgeteilt worden. Hier sei über die Einzelheiten informiert und nicht etwa Druck auf die Familie erzeugt worden, heißt es abschließend in der Stellungnahme.

Stadt Paderborn

Amt für Öffentlichkeitsarbeit und Stadtmarketing