Kostenschätzung nicht möglich - Initiatoren des Bürgerbegehrens bleiben Antworten schuldig

Stadt Paderborn zum Bürgerbegehren „Stadtverwaltung“

© Stadt PaderbornDie Stadt Paderborn kann keine Kostenschätzung abgeben, wenn sie nicht weiß, was den Initiatoren des Bürgerbegehrens im Falle des Unterlassens des Abrisses und Neubaus der Gebäudeteile unmittelbar am Abdinghof und zum Marienplatz (C und CA - Foto) hin vorschwebt. Das stellt sie jetzt klar und weist die Vorwürfe der Initiatoren des Bürgerbegehrens zurück.

Donnerstag, 13. Dezember 2018 | Stadt Paderborn - Die Stadt Paderborn kann keine Kostenschätzung abgeben, wenn sie nicht weiß, was den Initiatoren des Bürgerbegehrens im Falle des Unterlassens des Abrisses und Neubaus der Gebäudeteile unmittelbar am Abdinghof und zum Marienplatz (C und CA) hin vorschwebt. Hier sind etliche Varianten vorstellbar, die aber in dem Bürgerbegehren nicht im Ansatz beschrieben sind. Sollen es doch wieder mehr als zwei Hauptverwaltungsstandorte sein? Was soll aus den Gebäudeteilen C und CA werden, wenn sie nicht abgerissen werden? Soll dort eine Sanierung erfolgen? Fragen über Fragen, die von den Initiatoren des Bürgerbegehrens unbeantwortet bleiben. Allein der von ihnen bemühte Hinweis auf zu hohe Kosten der Maßnahme und die finanzielle Gesamtsituation der Stadt bringt keine Klarheit.

Mit diesen Worten weist die Stadt Paderborn die Vorwürfe der Initiatoren des Bürgerbegehrens entschieden zurück. Jetzt von Blockade der Verwaltung zu sprechen, ist schlicht Unfug. In mehreren Gesprächen wurden die Initiatoren des Bürgerbegehrens darauf hingewiesen, dass zu den von der Verwaltung zu schätzenden Kosten der gesamte finanzielle Aufwand gehört, der für die Gemeinde bei Verwirklichung des Bürgerbegehrens anfiele. Das ist nicht nur die finanzielle Belastung, die erforderlich wäre, um das Begehren unmittelbar umzusetzen, sondern schließt Folgekosten, den Verzicht auf Einnahmen sowie die Kosten einer von dem Vorhaben direkt oder auch indirekt erzwungenen Alternative ein. Alle diese Kosten, die mit einiger Zwangsläufigkeit durch das Bürgerbegehren ausgelöst werden, müssen geschätzt werden. Nur dann kann die Kostenschätzung ihre Funktion erfüllen, die Bürger über die Kostenfolge der vom Bürgerbegehren beabsichtigten Maßnahme umfassend zu informieren und auch in finanzieller Hinsicht die Tragweite und auch die Konsequenz der vorgeschlagenen Entscheidung deutlich zu machen.

Im letzten Gespräch zwischen Initiatoren und Verwaltung hat es die Anregung der Initiatoren gegeben, dass die Verwaltung eine zweite rechtliche Meinung einholt. Dieser Anregung ist die Verwaltung gefolgt, nicht nur zur Überprüfung der eigenen Sichtweise, sondern insbesondere auch, um sich gerade nicht dem Vorwurf auszusetzen, man blockiere ein Bürgerbegehren. Die Stellungnahme einer renommierten Kanzlei liegt vor und bestätigt die Sichtweise der Verwaltung in vollem Umfang.

Den Vorwurf, die Stadt agiere nicht bürgerfreundlich, weist die Stadt entschieden zurück. Der Stadt ist es wichtig, darauf hinzuweisen, dass man den Bürgerinnen und Bürgern nicht vorgaukeln darf, es gehe lediglich um eine Stimmungsabfrage, ohne Benennung der Vorstellungen der Initiatoren. Die Initiatoren bleiben offenbar bei ihrer irrigen Auffassung, man könne die notwendigen und für ein Bürgerbegehren erforderlichen Rahmenbedingungen ausblenden, um im Ergebnis dem Rat die Verantwortung für Alternativmaßnahmen zu überlassen.

Ein Bürgerbegehren bzw. ein Bürgerentscheid ist ein sehr ernst zu nehmendes Instrument der Bürgerbeteiligung. Die Bürgerinnen und Bürger sollen „anstelle des Rates“ eine verantwortbare Entscheidung treffen. Um eine verantwortbare Entscheidung anstelle des Rates treffen zu können, bedarf es auch der Betrachtung der Kosten, die sich durch die Umsetzung ihrer Entscheidung ergeben. Dazu bedarf es aber wesentlich auch der Mitwirkung der Initiatoren hinsichtlich der Schilderung ihrer Vorstellungen zur abschließenden Regelung des Sachverhalts. Diese wiederum ist aktuell nicht festzustellen.

Da die Verwaltung davon ausgehen musste, dass die notwendige Mitwirkung auf Seiten der Initiatoren weder geplant und die Initiatoren auch offenkundig nicht gewillt sind, die notwendigen Angaben zu machen, hat die Verwaltung die Initiatoren ihrerseits bereits auf den Klageweg hingewiesen, sollten sie bei ihrer Haltung bleiben. Die Stadt Paderborn begrüßt es sehr, wenn rechtliche Schritte eingeleitet werden, damit eine Klärung der unterschiedlichen Auffassungen erfolgen kann und letztlich die Vorwürfe mangelnder Mitwirkung nicht mehr im Raum stehen.

Die Diskussion um die zukünftige Unterbringung der Stadtverwaltung Paderborn wird bekanntlich seit vielen Jahren geführt. Dabei wurden immer wieder verschiedene Standortalternativen in Betracht gezogen, diverse Planungen für eine zukünftige Unterbringung vorgenommen und dann zugunsten sich zwischenzeitlich ergebender anderer Optionen nicht weiterverfolgt. Die Diskussionen um den Fortbestand des Standortes Pontanusstraße, den Erwerb der Alanbrooke-Kaserne sowie den (wieder aufgegebenen) Neubau Florianstrasse seien exemplarisch genannt.

Nach alldem hat der Rat dann nahezu einstimmig am 30.06.2016 beschlossen, die Gesamtverwaltung nur noch an zwei Hauptstandorten „Am Abdinghof/Marienplatz“ und „Hoppenhof 33“ unterzubringen. Einstimmig hat der Rat am 22.06.2017 der Einbeziehung der Maßnahme in das integrierte Stadtentwicklungskonzept zugestimmt. Auch auf den Ratsbeschluss vom 28.9.2017, einen Architektenwettbewerb auf dieser Grundlage durchzuführen, ist in diesem Zusammenhang hinzuweisen.

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens greifen nunmehr den Ratsbeschluss vom 15.11.2018 an. Darin hat der Rat mehrheitlich die Realisierung des Siegerentwurfs des Wettbewerbs beschlossen. Die Initiatoren richten sich dabei jedoch nicht gegen das Gesamtkonzept der Unterbringung, sondern nur gegen die Unterbringung der Verwaltung in den Gebäudeteilen unmittelbar am Abdinghof und zum Marienplatz hin. Wenn diese isoliert aufgehoben werden soll, müssen die damit erzwungenen Alternativüberlegungen für den Gesamtkomplex dem Bürgerbegehren zu entnehmen sein. Diese lassen sich aber in keiner Weise aus der Frage oder dem gegebenen Begründungszusammenhang ermitteln. Die Frage und die Begründung des Bürgerbegehrens klammern vielmehr den Gesamtzusammenhang aus.

Auf einer solchen Grundlage ist eine seriöse Kostenschätzung der Verwaltung für die Folgen des vorgelegten Bürgerbegehrens auch nicht ansatzweise möglich, so die Stadt Paderborn abschließend.

Stadt Paderborn

Amt für Öffentlichkeitsarbeit und Stadtmarketing