Bürgerbegehren „Neubau Stadtverwaltung Paderborn“ Thema im Rat

Entscheidung über Zulässigkeit soll am 23. Mai getroffen werden

© Stadt PaderbornBlick auf die Stadtverwaltung vom Marienplatz

Mittwoch, 15. Mai 2019 | Stadt Paderborn - In der Sitzung des Rates am 23. Mai soll über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zum Neubau der Paderborner Stadtverwaltung entschieden werden. Gegenstand des Bürgerbegehrens ist der Ratsbeschluss vom 15.11.2018, der die Realisierung des Projekts als Ergebnis des städtebaulichen Wettbewerbs „Am Abdinghof“ vorsieht. 8.119 Unterschriften waren nach Aussage der Initiatoren gesammelt und Bürgermeister Michael Dreier am 29. April übergeben worden. Nach Prüfung der Unterschriften auf deren Gültigkeit sind es noch 6.857 Wahlberechtige, die den Antrag für das Bürgerbegehren unterschrieben haben.

In ihrer Vorlage für den Rat am 23. Mai schlägt die Verwaltung vor, das Bürgerbegehren für unzulässig zu erklären. Nach Auffassung der Stadtverwaltung und des Kreises Paderborn als Rechtsaufsicht war die Frist für ein Bürgerbegehren zum Zeitpunkt der Übergabe der Unterschriften bereits abgelaufen: Ein Bürgerbegehren gegen einen Beschluss des Rates müsse innerhalb von drei Monaten nach dem Sitzungstag mit den erforderlichen Unterschriften eingereicht werden (§ 26 Abs. 3 GO NRW). Das von den Vertretern des Bürgerbegehrens genannte Datum für den Fristablauf habe aus Sicht der Stadt Paderborn keine Grundlage im Gesetz.

Darüber hinaus weise das Bürgerbegehren inhaltliche Mängel auf. Ein Bürgerbegehren müsse neben der zur Entscheidung zu bringenden Frage eine Begründung und eine Kosteneinschätzung der Verwaltung für die verlangte Maßnahme enthalten (§ 26 Abs. 2 GO NRW). Die Bürgerinnen und Bürger müssten dem Antrag des Bürgerbegehrens also entnehmen können, welche Maßnahme von ihnen anstelle des Rates konkret verlangt werde. Was mit dem in dem Bürgerbegehren geforderten Unterlassen des Neubaus der Stadtverwaltung erreicht werden soll, gehe aus der Abstimmungsfrage jedoch nicht eindeutig hervor. Auch die vom Gesetz vorgesehene Kosteneinschätzung, die dem Antrag fehlt, sei im Rahmen eines Bürgerbegehrens nicht entbehrlich, da sie den Abstimmenden die finanzielle Tragweite ihrer Entscheidung im Fall eines Erfolgs des Bürgerbegehrens vor Augen führen solle. Das Bürgerbegehren erfülle die gesetzlich festgelegten Anforderungen an Eindeutigkeit, Klarheit, Richtigkeit und Vollständigkeit nach Auffassung der Stadt Paderborn somit nicht.

Die Durchführung des Bürgerbegehrens war durch die Vertretungsberechtigen im Anschluss an den Ratsbeschluss zum Neubau der Stadtverwaltung angekündigt worden. Dieser hatte den Schlusspunkt einer langjährigen Diskussion um die zukünftige Unterbringung der Stadtverwaltung gebildet, die unter anderem in dem dringenden Raumbedarf, der maroden Bausubstanz und der fehlenden Barrierefreiheit der Stadtverwaltung begründet war.

Stadt Paderborn

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