Kostenloses Badevergnügen

Freizeitangebot für Kinder aus bedürftigen Familien

© Stadt PaderbornSozialdezernent Wolfgang Walter (4. v. r.) und Helga Kloidt vom Bäderbetrieb der Stadt Paderborn (3. v. l.) freuen sich zusammen mit den Auszubildenden der Bäder, dass Kindern aus bedürftigen Familien auch in diesem Jahr das Badevergnügen zum Nulltarif angeboten werden kann.

Dienstag, 11. Juni 2019 | Stadt Paderborn - Auch in diesem Jahr wird Kindern aus bedürftigen Familien in den Sommerferien wieder das Badevergnügen zum Nulltarif ermöglicht. Das kostenlose Freizeitangebot, das bereits zum fünften Mal umgesetzt werden kann, wurde in den letzten Jahren stets gut angenommen. Bei entsprechender Witterung rechnen der Bäderbetrieb der Stadt Paderborn (BSP) und Sozialdezernent Wolfgang Walter damit, dass in diesem Sommer wieder bis zu 2.000 Freikarten ausgegeben werden.

Berechtigte sind Kinder von Empfängern/innen von Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld), SGB XII (Sozialhilfe), Asylbewerberleistungsgesetz sowie Kinderzuschlag und Wohngeld im Alter von vier bis 17 Jahren. Für Kinder im Alter von 4 bis 9 Jahren kann auch eine Eintrittskarte für eine Begleitperson beantragt werden.

In beiden Freibädern liegen wieder Schwimmflügel zur Ausleihe bereit, die von der Initiative des „Runden Tisches Armut“ bereitgestellt wurden. Beginnen kann der Badespaß bereits am letzten Schultag: Die Freikarten gelten vom 12. Juli bis zum 27. August.

Die Karten können bei Vorlage eines aktuellen Bewilligungsbescheides beim FamilienServiceCenter ab dem 28. Juni beantragt werden. Wie in jedem Jahr weist der BSP darauf hin, dass bei Verlust der Karte kein Ersatz gewährt werden kann. Die Karten sind nicht übertragbar. Bei Missbrauchsversuchen wird die Karte eingezogen.

Stadt Paderborn

Amt für Öffentlichkeitsarbeit und Stadtmarketing