Hilfestellung in Leichter Sprache

Wohngeldstelle Paderborn präsentiert neue Broschüre

© Stadt PaderbornStefanie Kochsiek (l.) und Ingrid Kröger von der Wohngeldstelle der Stadt Paderborn präsentieren stolz die neue Wohngeldbroschüre in Leichter Sprache.

Donnerstag, 17. Oktober 2019 | Stadt Paderborn - Das Sozialamt der Stadt Paderborn ist an dem Projekt „Briefe vom Amt in Leichte Sprache übersetzen“ beteiligt. Die Wohngeldstelle des Sozialamtes Paderborn gibt hierzu eine Broschüre heraus, die in Leichter Sprache erklärt, wie man Wohngeld beantragen kann. Rund 250 Exemplare liegen derzeit in verschiedenen Beratungsstellen im Stadtgebiet aus.

In der Broschüre wird in Leichter Sprache veranschaulicht, was Wohngeld überhaupt ist, wer einen Anspruch auf Wohngeld hat und wie und wo Anträge auf Wohngeld gestellt werden können.
Eindeutige Symbole sollen zusätzlich dabei helfen, das Geschriebene zu verstehen.

Die Leichte Sprache hilft insbesondere Menschen mit einer eingeschränkten Lesefähigkeit. Dazu gehören Menschen mit Lernschwierigkeiten, geistiger Behinderung, Demenz, funktionalem Analphabetismus oder auch Menschen mit prälingualer Hörschädigung oder Gehörlosigkeit.
„Das ist aber nicht unsere einzige Zielgruppe“, erklärt Ingrid Kröger, Sachgebietsleitung für Wohngeld im Sozialamt Paderborn: „Auch Menschen, die aufgrund geringer Kenntnisse der deutschen Sprache oder einer eingeschränkten Lesefähigkeit Verständnisschwierigkeiten bei standardsprachlichen Texten haben, sollen von unserer Wohngeld-Broschüre in „Leichter Sprache“ profitieren.
Um bei der Bearbeitung von Formulierungen möglichst unterschiedliche Meinungen und Anregungen berücksichtigen zu können, haben Menschen mit verschiedensten Behinderungen an der Broschüre mitgearbeitet.
Zunächst soll diese probehalber für drei Monate innerhalb der Stadt Paderborn ausgelegt werden. Geplant ist nach Ablauf der Frist eine Auswertung über die Nutzung der Broschüre und darüber, ob die Gestaltung in Leichter Sprache gelungen ist.

„Briefe vom Amt in Leichte Sprache übersetzen“ ist ein Gemeinschaftsprojekt der Stadt Paderborn, der Stadt Bochum, dem Ennepe-Ruhr-Kreis sowie dem „Büro für Leichte Sprache Volmarstein“. Die Leichte Sprache dient dabei als Mittel zur Inklusion. Mit dem 2016 in Kraft getretenen „Gesetz zur Stärkung der Sozialen Inklusion in Nordrhein-Westfalen (ISG NRW)“ hat die Verwendung von Leichter Sprache eine hohe Priorität erhalten. Grundlage ist die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), welche einen gleichberechtigten Zugang zu Informationen und Kommunikation für alle Menschen fordert. Dieser Forderung möchte die Wohngeldstelle des Sozialamtes der Stadt Paderborn gerne mit der Wohngeld-Broschüre in Leichter Sprache nachkommen.

Als Ansprechpartnerinnen stehen Ingrid Kröger und Stefanie Kochsiek telefonisch unter 05251 88-11448 bzw. 88-11330 sowie persönlich in der Wohngeldstelle des Sozialamtes, Am Hoppenhof 33 in 33104 Paderborn während der Dienstzeiten gern zur Verfügung.

Fragen und Anregungen können selbstverständlich auch per E-Mail an die Stadt Paderborn gerichtet werden; die Adresse lautet wohngeldstellepaderbornde.

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