Nur kontaktfreier Sport wieder zulässig

Paderborner Sportservice stellt klar

Dienstag, 12. Mai 2020 | Stadt Paderborn - Nur kontaktfreier Sport- und Trainingsbetriebe sind wieder zulässig. Darauf weist der Paderborner Sportservice angesichts verstärkter Nachfragen hin. Die neueste Corona-Schutzverordnung des Landes NRW lasse das ausdrücklich zu.

Beim kontaktfreien Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport auf und in
öffentlichen oder privaten Sportanlagen sowie im öffentlichen Raum sind geeignete Vorkehrungen
zur Hygiene, zum Infektionsschutz, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung
eines Abstands von mindestens 1,5 Metern zwischen Personen (auch in Warteschlangen) sicherzustellen, heißt es in der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes. Die Nutzung von Dusch- und Waschräumen, Umkleide-, Gesellschafts- und
sonstigen Gemeinschaftsräumen sowie das Betreten der Sportanlage durch Zuschauer sind bis
auf weiteres untersagt; bei Kindern bis 14 Jahren ist das Betreten der Sportanlage durch jeweils
eine erwachsene Begleitperson zulässig, wird dort weiter ausgeführt.

Zum kontaktfreien Sport- und Trainingsbetrieb gehörten dann auch Beachvolleyball oder auch das Fußballtraining, nur dann, wenn die Kontaktlosigkeit in der Trainingsmethodik Berücksichtigung findet. Dies müssen die Akteure gegenüber dem Sportservice in ihrem Nutzungsantrag nachweisen. Der Sportservice wird auch entsprechende Hinweise mit den zu beachtenden Auflagen im Bereich der Sportanlagen anbringen.

Stadt Paderborn

Amt für Öffentlichkeitsarbeit und Stadtmarketing