Stadt Paderborn stellt klar: Kein Geld verbrannt bei Dempsey-Areal

Fläche gehört der Stadt noch gar nicht

© Stadt PaderbornDie 20 Hektar der ehemaligen Dempsey Kaserne, hier im Blick vom Eingang an der Husarenstraße, sollen mit einem gesamtheitlichen Konzept entwickelt werden, das sowohl die städtebaulichen als auch die freiraumplanerischen Aspekte berücksichtigt.

Mittwoch, 29. Juli 2020 | Stadt Paderborn - „Bei der Überplanung des Geländes der Dempsey-Kaserne geht es nicht nur um den Erhalt von Bestandsgebäuden und um die Schaffung bezahlbaren Wohnraums. Außerdem ist es fernab der Realität, anzunehmen, dass dort innerhalb – noch nicht einmal – eines Jahres nach Abzug der britischen Streitkräfte vom Gelände eine Nachnutzung möglich ist.“ Mit diesen Sätzen antwortet die Stadt Paderborn auf eine in den Medien veröffentlichte Mitteilung der Wählergemeinschaft Für Paderborn, die Falschmeldungen über die Konversion der Dempsey-Kaserne enthält.

„Der im Mai abgeschlossene städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerb war notwendig, dabei wurde kein Geld verbrannt und er hat auch keinesfalls die Vorschläge der Wählergemeinschaft aus dem Jahr 2018 bestätigt“, stellt Claudia Warnecke, Technische Beigeordnete der Stadt Paderborn, klar. Wer jetzt behaupte, dass auf dem Dempsey-Areal bereits heute Menschen wohnen könnten, verdrehe die Fakten.

Kurzer Rückblick: Im November 2019 hatten die britischen Streitkräfte die Dempsey-Kaserne verlassen. Die Stadt Paderborn und die BImA (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben) lobten daraufhin im Frühjahr einen städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerb aus, den die BImA zur Hälfte mitfinanzierte. Ziel war es, für das rund 20 Hektar große Gelände in Schloß Neuhaus ein gesamtheitliches Konzept zu entwickeln, das sowohl die städtebaulichen als auch freiraumplanerischen Anforderungen berücksichtigt.

Die Stadt Paderborn ist derzeit nicht Eigentümerin der Liegenschaft, kann somit dort auch noch nicht tätig werden. „Anders als behauptet, ist keinesfalls Zeit verspielt worden. Selbst bei einer sofortigen Entscheidung, in einzelnen Bestandsgebäuden an der Husarenstraße Wohnen zu ermöglichen, hätte für diesen Teilbereich ein Nachnutzungskonzept erstellt werden sowie ein Wertermittlungs- und Verhandlungsverfahren mit der BImA erfolgen müssen“, sagt Claudia Warnecke. Auch für diesen Teilbereich wäre ein Bebauungsplanverfahren durchzuführen gewesen. Insgesamt müssten die Bestände zudem erst für eine Wohnnutzung hergerichtet und teilweise saniert werden sowie Rettungswege neu geplant und Balkone oder Laubengänge ergänzt werden. „Völlig unrealistisch ist es daher anzunehmen, dass dies innerhalb eines Jahres vollzogen werden könne.“

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