Coronavirus: Regelungen in der Gastronomie

Verkaufsverbot für Alkohol gilt auch im Einzelhandel

© Stadt PaderbornDerzeit erreichen die Stadt Paderborn zahlreiche Fragen zur Allgemeinverfügung, die den Bereich Gastronomie und den Verkauf von Alkohol betreffen.

Mittwoch, 28. Oktober 2020 | Stadt Paderborn - Gemäß der aktuellen Corona-Schutzverordnung hat der Kreis Paderborn nach Überschreitung der kritischen 7-Tages-Inzidenz von 50 gestern die Gefährdungsstufe II erreicht. Eine Allgemeinverfügung, die neue Regelungen zur Eindämmung des Corona-Virus enthält, ist am Mittwoch, 28. Oktober 2020, in Kraft getreten.

Zu den Regelungen erreichen die Stadt Paderborn derzeit zahlreiche Fragen, die den Bereich Gastronomie und den Verkauf von Alkohol betreffen. Aus diesem Grund weist die Stadtverwaltung nochmals darauf hin, dass für alle gastronomischen Betriebe eine Sperrstunde von 23 bis 6 Uhr eingetreten ist. Diese gilt auch für Imbissbetriebe und Gastronomie ohne Alkoholausschank. Auch der Außer-Haus-Verkauf von Speisen oder Getränken ist in diesem Zeitraum untersagt. Zudem gilt zwischen 23 und 6 Uhr ein Verkaufsverbot für Alkohol – auch im Einzelhandel, an Tankstellen und an Kiosken.

Während der Öffnungszeiten dürfen in Gastronomiebetrieben maximal fünf Personen gemeinsam an einem Tisch sitzen. Mehr Personen sind nur zulässig, wenn alle aus einer Familie oder aus zwei Haushalten kommen.

Stadt Paderborn

Amt für Öffentlichkeitsarbeit und Stadtmarketing