Neue Coronaschutzverordnung: Städtische Einrichtungen geschlossen

Musikschule und Kulturwerkstatt stellen vom 2. bis 30. November den Betrieb ein.

© Stadt PaderbornAuf Grundlage der neuen Coronaschutzverordnung des Landes NRW bleiben die Musikschule und Kulturwerkstatt vom 2. bis 30. November geschlossen.

Freitag, 30. Oktober 2020 | Stadt Paderborn - Die Landesregierung hat Freitagvormittag die neue Coronaschutzverordnung und damit weitreichende neuen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Virus-Pandemie veröffentlicht – die Verordnung gilt ab Montag, 2. November bis zum 30. November. Die hier festgelegten Beschlüsse wirken sich auch auf einige städtische Einrichtungen aus:

So ist etwa das komplette Angebot der Musikschule betroffen – diese muss ihren Betrieb im genannten Zeitraum einstellen. Die Geschäftsstelle der Musikschule ist weiterhin telefonisch (05251-8811609) oder per Mail (Musikschulepaderbornde) erreichbar. Wenn ein persönliches Erscheinen notwendig ist, z.B. zur Rückgabe eines Leihinstruments, vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

Der Betrieb der Kulturwerkstatt wird ebenfalls vom 2. bis 30. November komplett eingestellt. Die Verwaltung bleibt telefonisch (05251-31785) und per Mail (kulturwerkstattpaderbornde) erreichbar.

Stadt Paderborn

Amt für Öffentlichkeitsarbeit und Stadtmarketing