Elternbeiträge werden erlassen

Dringlichkeitsbeschluss der Stadt Paderborn

© Stadt PaderbornMit einem Dringlichkeitsbeschluss folgt die Stadt Paderborn den Vereinbarungen, die auf Landesebene zum Erlass von Elternbeiträge in der Kinderbetreuung getroffen wurden. Für den Monat Januar entfallen somit für alle Betreuungsformen - Kindergärten, Tagespflege und OGS - sowohl die Beiträge für die Betreuung als auch die Elternbeiträge für die Verpflegung.

Donnerstag, 21. Januar 2021 | Stadt Paderborn - Mit einem Dringlichkeitsbeschluss folgt die Stadt Paderborn den Vereinbarungen, die auf Landesebene zum Erlass von Elternbeiträge in der Kinderbetreuung getroffen wurden. Für den Monat Januar entfallen somit für alle Betreuungsformen - Kindergärten, Tagespflege und OGS - sowohl die Beiträge für die Betreuung als auch die Elternbeiträge für die Verpflegung. Da in der Regel diese per Abbuchung bei den Eltern eingezogen wurden, werden Sie mit den Beiträgen in den folgenden Monaten verrechnet.

Dabei tragen jeweils Land und Kommen 50 Prozent der entstehenden Kosten.
Sollte es eine Verlängerung dieser Vereinbarung über den Januar hinaus geben, würde die Verwaltung, so Beigeordneter Wolfgang Walter, vorschlagen auch dieser zu folgen.

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