Corona aktuell – was geht und was geht nicht?

Ein Überblick über die aktuell gültigen Regelungen

© Stadt PaderbornMit der Erweiterung des Infektionsschutzgesetzes hat der Bund die sogenannte Bundesnotbremse an Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie gezogen. Sie gilt ab einer Sieben-Tages-Inzidenz ab 100, also 100 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen je 100.000 Einwohnern. Was beinhalten diese Notbremse? Was geht und was geht nicht? Ein Überblick

Donnerstag, 29. April 2021 | Stadt Paderborn - Mit der Erweiterung des Infektionsschutzgesetzes hat der Bund die sogenannte Bundesnotbremse an Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie gezogen. Sie gilt ab einer Sieben-Tages-Inzidenz ab 100, also 100 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen je 100.000 Einwohnern. Was beinhalten diese Notbremse? Was geht und was geht nicht? Ein Überblick:

Was ist mit Kontaktbeschränkungen?

Treffen dürfen sich privat und öffentlich nur noch die Mitglieder eines Hausstandes mit einer weiteren Person und der zu ihrem Haushalt gehörenden Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres. Das gilt beispielsweise auch für die im Paderborner Land beliebten Maiwanderungen.

Darf ich nach 22 Uhr meine Wohnung verlassen?

Generell gilt zwischen 22 und 5 Uhr eine Ausgangssperre. Ausnahmen sind medizinische und veterinärmedizinische Notfälle, berufliche Notwendigkeiten, die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechtes, die unaufschiebbare Betreuung von Alten, Kranken, Minderjährigen, die Begleitung Sterbender, die Versorgung von Tieren. Erlaubt ist auch, die allein ausgeübte körperliche Bewegung zwischen 22 und 0 Uhr, allerdings nicht auf Sportanlagen.

Wie sieht es mit Freizeiteinrichtungen aus?

Freizeiteinrichtungen sind geschlossen. Dazu gehören insbesondere Freizeitparks, Indoorspielplätze, Badeanstalten, Spaßbäder, Hotelschwimmbäder, Thermen und Wellnesszentren, Saunen, Solarien, Fitnessstudios, Diskotheken, Clubs, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen, Prostitutionsstätten und Bordellbetriebe, gewerbliche Freizeitaktivitäten, Stadt-, Gäste- und Naturführungen aller Art, Seilbahnen, Fluss- und Seenschifffahrt im Ausflugsverkehr, touristischer Bahn- und Busverkehr sowie Flusskreuzfahrten.

Was geht im Einzelhandel?

Der Einzelhandel in den Innenstädten (Textil, Schuhe, Schmuck usw.) ist geschlossen, sofern die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 150 liegt. Das ist derzeit der Fall. Waren können jedoch über das Internet bzw. Telefon bestellt und abgeholt werden. Geöffnet bleiben Lebensmittelmärkte, Wochenmärkte, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Zeitungsläden, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte und Gartenmärkte.

Sind Kultureinrichtungen geöffnet?

Nein. Theater, Opernhäuser, Konzerthäuser, Bühnen, Musikclubs, Museen, Ausstellungen, Kinos, Gedenkstätten bleiben geschlossen. Autokinos sind erlaubt.

Darf ich Sport treiben?

Individualsport ist möglich. Zum Beispiel Joggen, Walken, Radfahren, allein oder zu zweit oder in der Familie. Kontaktsport, wie Fußballspiel, Basketball oder ähnliches in Mannschaftsstärke ist untersagt. Kinder bis 14 Jahren dürfen allerdings in Gruppen bis zu fünf Kindern kontaktlosen Sport treiben, der jeweilige Betreuer muss ein anerkanntes negatives Testergebnis vorweisen.

Kann ich Gaststätten besuchen?

Gaststätten sind generell geschlossen. Ausnahmen bilden unter anderem Kantinen, Angebote zur Versorgung Obdachloser. Erlaubt sind außerdem die Auslieferung von Speisen und Getränken sowie der Verkauf zum Mitnehmen. Die gekauften Speisen und Getränke dürfen jedoch nicht vor Ort verzehrt werden. Zwischen 22 und 5 Uhr ist der Verkauf untersagt, die Auslieferung bleibt jedoch zulässig.

Haben Friseure geöffnet?

Ja. Sie können mit einem negativen anerkannten Coronatest (Selbsttest reicht nicht) sowie mit FFP2-Maske oder vergleichbarer Maske besucht werden. Gleiches gilt für die Fußpflege. Generell sind Dienstleistungen mit körperlicher Nähe zum Kunden verboten. Ausnahmen bilden hier solche Dienstleistungen, die medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken dienen.

Gilt in den Bussen Maskenpflicht?

Ja, in Bussen und Taxen sind FFP2-Masken oder vergleichbare Masken zu tragen.

Wie ist die Situation in den Schulen?

Ab Donnerstag, 29. April, müssen die Schulen im Kreis Paderborn zurück in den Distanzunterricht. Grund dafür ist, dass die Sieben-Tages-Inzidenz von 165 überschritten worden ist und es das neue Infektionsschutzgesetz so vorsieht. In den Schulen (Klassen 1 bis 6) wird eine Notbetreuung angeboten. Ausgenommen vom Distanzunterricht sind Abschlussklassen und Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung sowie körperliche und motorische Entwicklung im Ganztag.

Darf mein Kind den Kindergarten besuchen?

In Kindergärten und in der Kindertagespflege wird eine bedarfsorientierte Notbetreuung angeboten. Hier gilt der Appell, die Kinder soweit wie möglich zu Hause zu betreuen. Ist dies nicht möglich, haben die Eltern die Möglichkeit, die Notbetreuung in Anspruch zu nehmen. Dies gilt nicht nur für Eltern bestimmter Berufsgruppen. Das entsprechende Formular kann auf den Internetseiten des Kreises Paderborn unter www.kreis-paderborn.de heruntergeladen werden. Es muss dann jeweils wochenweise ausgefüllt und unterschrieben beim Besuch der Kindertageseinrichtung mitgebracht werden.

Wie finden Beerdigungen statt?

An einer Beerdigung dürfen maximal 30 Menschen teilnehmen.

Wo finde ich die aktuellen Inzidenzwerte?

Auf der Internetseite des Robert Koch-Instituts (RKI) unter https://www.rki.de/inzidenzen bekannt gemachten Inzidenzwerte.

Wer kann mir mehr zu den Corona-Reglungen sagen?

Die Stadt Paderborn hat ein Corona-Bürgertelefon unter 05251/88122979 eingerichtet. Für medizinische Fragen sowie bei Anliegen zu den Themen Schutzimpfung, Corona-Tests und Quarantäne steht die Kreisverwaltung Paderborn unter der Rufnummer 308-3333 zur Verfügung.

Stadt Paderborn

Amt für Öffentlichkeitsarbeit und Stadtmarketing