Waldstadion Mönkeloh gesperrt
Sportanlage darf bis auf Weiteres nicht genutzt werden
Freitag, 07. Mai 2021 | Stadt Paderborn - Laut den aktuell geltenden Regelungen des Bundes-Infektionsschutzgesetzes und der grundlegenden Corona-Schutzverordnung des Landes NRW ist der Sport allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands auf Sportanlagen unter freiem Himmel möglich. Auch die sportliche Ausübung im Einzelunterricht und der Trainingsbetrieb von Gruppen mit maximal 5 Kindern (bis einschließlich 13 Jahre) ist möglich. Die Sportanlage „Waldstadion Mönkeloh“ musste vor kurzem jedoch gesperrt werden.
Auf der Anlage wurde in den vergangenen Wochen wiederholt gegen die jeweils geltenden Auflagen verstoßen. Jugendliche und Erwachsene trafen sich in großen Gruppen nicht nur zum Sporttreiben, sondern auch zu geselligen Zwecken. Sie saßen eng beieinander und hinterließen etlichen Müll besonders in Form von zerbrochenen Alkoholflaschen und so weiter. Zudem behinderten sie den Trainingsbetrieb des ansässigen Vereins Sportfreunde Blau-Weiß Paderborn. Dieses Verhalten hat dazu geführt, dass der Verein sein Kindertraining eingestellt hat.
Damit sowohl die Infektionsregeln eingehalten werden können als auch die Anlage vor Schäden geschützt werden kann, sah sich die Stadt Paderborn am vergangenen Wochenende gezwungen, die Sportanlage in Absprache mit dem Verein bis auf Weiteres zu sperren.
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