Neustart miteinander

Land NRW fördert öffentliche Veranstaltungen von eingetragenen Vereinen

© MHKBG 2021Bis maximal 5000 Euro können eigetragene Vereine für die Durchführung öffentlicher Veranstaltungen über das Förderprogramm „Neustart miteinander“ beim Land NRW beantragen.

Montag, 26. Juli 2021 | Stadt Paderborn - Um das Gemeinwesen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie ehrenamtlich getragene öffentliche Veranstaltungen zu fördern und zu stärken, gewährt das Land Nordrhein-Westfalen eingetragenen Vereinen Zuwendungen bis maximal 5000 Euro für die Durchführung öffentlicher Veranstaltungen mit dem Förderprogramm „Neustart miteinander“.

Auch eingetragene Vereine aus Paderborn können sich bei der Durchführung öffentlicher Veranstaltungen für die Fördermittel bewerben. Die Förderkriterien und –voraussetzungen sind unter www.mhkbg.nrw/themen/heimat/neustart-miteinander zu finden. Außerdem benötigen Vereine, die eine Veranstaltung in Paderborn durchführen und die Fördermittel in Anspruch nehmen möchten, eine Bescheinigung der Stadt Paderborn, dass keine Bedenken gegen die Veranstaltung bestehen. Dafür müssen Sportvereine ihr Veranstaltungskonzept per Mail an sportbelegungpaderbornde senden, alle anderen eingetragenen Vereine senden ihr Veranstaltungskonzept an sozialeteilhabepaderbornde .

Die Einhaltung der CoronaSchVO und der sonstigen Bedingungen (Hygienekonzept, Sondernutzungserlaubnisse, Ausschankerlaubnis, etc.) ist vom Veranstalter zu gewährleisten und müssen separat bei den zuständigen Ämtern beantragt werden.

Stadt Paderborn

Amt für Öffentlichkeitsarbeit und Stadtmarketing