Bürgerinformation zur I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 300 „Springbach Höfe“

Am Mittwoch, 29. März

© Stadt PaderbornAm Mittwoch, 29. März 2023, um 18 Uhr informiert die Verwaltung der Stadt Paderborn über die Planungen zur I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 300 „Springbach Höfe“ im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung.

Mittwoch, 29. März 2023 | Stadt Paderborn - Am Mittwoch, 29. März 2023, um 18 Uhr informiert die Verwaltung der Stadt Paderborn über die Planungen zur I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 300 „Springbach Höfe“ im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung. Die Veranstaltung wird im Forum der Friedrich-Spee-Gesamtschule, Weißdornweg 6, 33100 Paderborn durchgeführt.

Im Zusammenhang mit der kanal- und straßentechnischen Erschließung des Neubaugebietes wurden im nordwestlichen Planbereich zwischen der Driburger Straße, der heutigen Berg-mann-Michel-Straße und der Straße Im Goldgrund anthropogene Auffüllungen aufgefunden, die den Verdacht einer möglichen Altlastenfläche hervorriefen. Nach Bekanntwerden des vorgenannten Sachverhaltes wurde die Vermarktung des vorgenannten Baufeldes ausgesetzt und eine Detailuntersuchung zur Altablagerung im Neubaugebiet Springbach Höfe beauftragt, die den Verdacht einer Altlast bestätigten. Eine unmittelbare Bebauung nach dem derzeit gültigen Bebauungsplan ist somit nicht ohne weitere Maßnahmen möglich. Die Untersuchungsergebnisse werden vom beauftragten Gutachterbüro erläutert.

Mit der I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 300 soll nunmehr die Sanierung der Altlastenfläche vorbereitet und weiterhin eine städtebaulich wünschenswerte Bebauung im Eingangsbereich des Neubaugebietes planungsrechtlich abgesichert werden. Es besteht mit der I. Änderung des Bebauungsplanes neben der Sicherung der Altlastenfläche und dem damit verbundenen Schutz der Umwelt (Schutz des Menschen und des Grundwassers) auch die Möglichkeit, den Eingangsbereich des Neubaugebietes „Springbach Höfe“, wie im städtebaulichen Wettbewerb vorgeschlagen und im derzeit rechtsverbindlichen Bebauungsplan geregelt, mit einem mehrgeschossigen Gebäude städtebaulich zu betonen. Mit dieser Maßnahme kann im Eingangsbereich darüber hinaus der Neubau dringend erforderlichen Wohnraumes ermöglicht werden.

Zur Schaffung des erforderlichen Planungsrechtes für das Vorhaben ist die Aufstellung eines Bebauungsplans gemäß § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) notwendig.

Stadt Paderborn

Amt für Öffentlichkeitsarbeit und Stadtmarketing