Corona-Testungen
In den Schulen in NRW werden nach den Osterferien keine anlasslosen Tests auf das Corona-Virus mehr durchgeführt.
Testungen im Verdachtsfall
Sollte in der Familie ein Corona-Fall auftreten oder das Kind Erkältungssymptome zeigen, empfehlen wir die Nutzung eines Schnelltests oder den Gang zu einer Bürgertest-Stelle.
Was tun, wenn ein Test-Ergebnis positiv ist?
- Ihr Kind bleibt zu Hause.
- Informieren Sie bitte die Schule.
- Führen Sie eine Kontrolltestung mittels Bürgertest in einem Testzentrum oder im Falle von Symptomen eine Testung beim Arzt durch.
- Sondern Sie Ihr Kind bitte ab und vermeiden Sie Kontakte, bis das Ergebnis des Kontrolltests vorliegt.
- Kinder, die In Quarantäne oder Isolation sind, erhalten über die Klassenlehrkräfte Zugang zu den Unterrichtsinhalten und -materialien.
Isolations- und Quarantäneregeln
Zurzeit besteht bei einem positiven Testergebnis die Pflicht, sich umgehend für 10 Tage in häusliche Isolation zu begeben und Kontaktpersonen der letzten zwei Tage zu informieren.
Kinder, die in Isolation sind, können nach frühestens 7 Tagen durch einen Bürgertest freigetestet werden.
Kinder, die als Kontaktperson in Quarantäne sind, können nach frühestens 5 Tagen freigetestet werden.
Nach 10 Tagen enden Isolation und Quarantäne auch ohne Test.